Die Scheidung einreichen: Ablauf, Kosten und mehr  © iStock.com/bymuratdeniz

18. September 2024, 12:33 Uhr

Themenseite Scheidung ein­rei­chen: Alles Wichtige zu Kosten, Ablauf und Unterhalt

Eine Scheidung ist oftmals ein emotionales Thema für die Beteiligten – auch wenn sie einvernehmlich von den Eheleuten beschlossen wird. Dennoch müssen wichtige Aspekte im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt werden, wie etwa die Ansprüche auf den gemeinsamen Besitz oder wer für die gemeinsamen Kinder sorgt. Hinzu kommen unter Umständen hohe Prozesskosten. Wo du die Scheidung einreichen musst und mehr zu den Abläufen, erfährst du hier.

Inhalt

>> Scheidung einreichen: Wissenswertes zum Ablauf?

>> Trennungsjahr und Co.: So lange dauert das Scheidungsverfahren

>> Was kostet eine Scheidung und wer zahlt dafür?

>> Gütertrennung: Wer bekommt was bei der Scheidung?

>> Nach der Scheidung: Sorgerecht und Namensänderung

Scheidung ein­rei­chen: Wis­sens­wer­tes zum Ablauf

Erst wenn eine Ehe als gescheitert gilt, kann sie geschieden werden. Grundsätzlich ist das der Fall, sobald die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt werden kann.

Dabei spielt es keine Rolle, welcher der beiden Ehepartner für die Trennung verantwortlich ist oder welche Gründe sich dahinter verbergen. In der Theorie klingt das einfach, in der Praxis gibt es allerdings einige Hürden, die die Abwicklung der Scheidung verkomplizieren können.

Generell müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Scheidung eingereicht werden kann:

  • Der Schei­dungs­an­trag muss beim zustän­di­gen Fami­li­en­ge­richt abgegeben werden, inklusive aller wichtigen Unter­la­gen wie bei­spiels­wei­se der Hei­rats­ur­kun­de, Ehe­ver­trag, Geburtsurkunde(n) der (min­der­jäh­ri­gen) Kinder, Einkommensnachweise.
  • Der Antrag­stel­ler muss die Gerichts­kos­ten im Voraus bezahlen.
  • Das Tren­nungs­jahr muss ver­stri­chen sein (dazu gleich mehr).

Im Verfahren werden dann wichtige Punkte geklärt, etwa rund um den Versorgungsausgleich, mögliche Unterhaltskonsequenzen, Streitigkeiten zur Gütertrennung oder auchdie Namensänderung nach der Scheidung.

Richterhammer auf dem Tisch

© Fotolia/Roman Motizov

Scheidung einreichen: Das richtige Vorgehen in 6 Schritten

Wie die Scheidung genau abläuft und welche Aspekte es zu beachten gilt, erfährst du hier.

Scheidung ohne Anwalt – ist das möglich?

Kurz gesagt: Nein, ein Scheidungsverfahren ist in Deutschland nicht ohne Anwalt möglich. Per gesetzlicher Grundlage besteht eine Anwaltspflicht, so schreibt es § 114 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz FamFG, vor.

Erfolgt die Scheidung nicht einvernehmlich, müssen beide Ehepartner einen Anwalt beauftragen. Sind sie sich einig über die Trennung, können sie sich auch gemeinsam rechtlich vertreten lassen.  

Für die Abwicklung des Scheidungsverfahrens ist das jeweilige Familiengericht des Wohnortes zuständig. Wohnen die Ehepartner getrennt, ist das Gericht zuständig, das sich am Wohnort des Antragsgegners befindet. Gibt es in der Ehe gemeinsame Kinder, geht die Zuständigkeit an das Gericht, das sich im Bereich des Wohnorts des Kindes befindet.

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Tren­nungs­jahr und Co.: So lange dauert das Scheidungsverfahren

Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, muss das Ehepaar üblicherweise das sogenannte Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Mit dieser Zeitspanne solltest du im Ernstfall also rechnen. Erst danach kann die Ehe als gescheitert angesehen werden. Dabei gilt: Die Wohn- und Lebensbereiche der Eheleute müssen streng voneinander getrennt sein.

Das ist auch möglich, wenn die Beteiligten weiterhin in einer Wohnung leben. In Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Leben die Ehepartner hingegen schon über mehrere Jahre hinweg getrennt, kann auf das Trennungsjahr ebenfalls verzichtet werden.

Trennungsjahr vor der Scheidung: So läuft es ab. Eine Frau in blauem Kleid zieht einen goldenen Ring über den Ringfinger.

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Ist der Scheidungsantrag einmal eingereicht, kommt es auf verschiedene Faktoren an, wie lange das Verfahren sich zieht – in der Regel dauert es sechs bis zwölf Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Prozess um ein paar Monate verkürzen, beispielsweise, wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann – die Verteilung der Rentenansprüche unter den Ehepartnern.

Besteht zunächst nur einer der Ehepartner auf die Scheidung, kann das Prozedere unter Umständen jedoch länger dauern. Allerdings kommt es nicht immer im Rahmen einer Scheidung zum Rosenkrieg. Unkomplizierter ist es, wenn sich beide Seiten einig über die Trennung sind und die Scheidung einvernehmlich verläuft. Mehr darüber erfährst du in diesem Streitlotse-Artikel.

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Weitere Faktoren können die Dauer beeinflussen

Gut zu wissen: Auch die Herkunft der Partner kann Einfluss auf die Dauer des Verfahrens haben. Mehr Unterlagen und Bürokratie fallen etwa dann an, wenn einer der Eheleute eine andere Nationalität hat. Mehr zum Thema liest du in unserem Ratgeber. Darüber hinaus ist es maßgeblich für die Dauer des Verfahrens, ob die Scheidung mit Kindern abgewickelt werden muss – eine kinderlose Beziehung der Eheleute ist in der Regel weniger aufwändig im Prozess.

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Was kostet eine Scheidung und wer zahlt dafür?

Eine Scheidung kann für die Beteiligten teuer werden, denn es fallen Prozess- und Anwaltskosten an. Wie viel die Scheidung kosten wird, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt beispielsweise davon ab, ob das Verfahren einvernehmlich abläuft oder nicht. Wie sich der Streitwert der Scheidung zusammensetzt, liest du in unserem Streitlotse-Ratgeber.

Die Verfahrenskosten der Scheidung tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Immerhin: Ist die Scheidung einmal vollzogen, lassen sich die Scheidungskosten im Rahmen der Steuererklärung absetzen. Online findest du zudem Tools, um mögliche Kosten der Scheidung zu kalkulieren. Eine umfassende Beratung durch einen Anwalt ist hier dennoch sinnvoll.

Die hohen Prozesskosten machen dir Sorgen? Wir beraten dich gerne. >>

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Weitere Kosten: Unter­halts­zah­lun­gen nicht vergessen

Auch nach einer Scheidung sollten die ehemaligen Eheleute mit gewissen Kosten rechnen: Es können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Denn es gilt: beide Eltern sind gleichermaßen für das Wohl des Kindes zuständig. Der Anspruch besteht übrigens auch dann, wenn sich die Beteiligten zwar nicht scheiden lassen, aber dennoch getrennt haben. Mehr dazu liest du hier.

Verdient ein Ehepartner deutlich weniger als der andere, kann noch vor der Scheidung in der Phase des Trennungsjahres der sogenannte Trennungsunterhalt beantragt werden.

Güter­tren­nung: Wer bekommt was bei der Scheidung?

Nicht nur der finanzielle Aspekt kann bei einer Scheidung emotional aufreibend sein, auch die Trennung von Hab und Gut kann Anlass für Streitigkeiten im Scheidungsverfahren sein. Dabei müssen Fragen beantwortet werden wie: Wer bekommt den Hund oder andere Haustiere? Oder: Wem steht der Wohnraum zu? – sofern ein Haus oder eine Wohnung mit in die Ehe gebracht wurde.

Daher kann es sinnvoll sein, vor der Eheschließung bestimmte Folgevereinbarungen im Falle einer Trennung festzulegen. Auch das Aufsetzen eines Ehevertrags kann bei einer Scheidung eine reibungslose Gütertrennung absichern. Dabei ist es jedoch ratsam, sich rechtlich absichern zu lassen, um sicherzustellen, dass der Ehevertrag für beide Seiten rechtmäßig geregelt ist.

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Kommt es trotz vertraglicher Vereinbarungen zu Unstimmigkeiten im Scheidungsprozess, kann zunächst eine Mediation sinnvoll sein, bevor weitere rechtliche Schritte ergriffen werden. Ist der Versuch der Deeskalation erfolglos, ist eine Rechtsschutzversicherung für die Scheidung unabdingbar.

Nach der Scheidung: Namens­än­de­rung und Sorgerecht

Haben die Eheleute gemeinsame Kinder, muss im Scheidungsverfahren auch die Frage geklärt werden, wer von beiden das Sorgerecht bekommt. Grundsätzlich gilt für die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht. Daher sind beide Beteiligten gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuständig für die elterliche Fürsorge.

Das bedeutet auch: Möchte ein Elternteil im Rahmen der Scheidung das Sorgerecht abgeben, muss der jeweilige Ex-Partner den Unterhalt bezahlen. Nur in Ausnahmefällen kann von einem Elternteil auch das alleinige Sorgerecht für den Nachwuchs beantragt werden.

Darüber hinaus sollten sich Eltern vor einer Scheidung bewusst machen, dass es per Gesetz auch bestimmte Regelungen für die Namensänderung des Kindes nach der Scheidung gibt. Das heißt: Den Nachnamen des Kindes ändern zu lassen, ist nicht ohne weiteres möglich. Mehr zu den Voraussetzungen liest du in unserem Streitlotse-Ratgeber.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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