Frau im Rollstuhl telefoniert im Büro Picture-Factory, Fotolia

29. April 2015, 14:46 Uhr

Ausstellung ist kostenlos Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis bean­tra­gen: Dies sollten Sie wissen

Wer hierzulande einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, muss in Deutschland wohnen oder arbeiten. Den Ausweis erhalten ausschließlich schwerbehinderte Menschen, was bedeutet, dass der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 betragen muss. Hier erfahren Sie, wie ein Schwerbehindertenausweis richtig beantragt wird.

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Nach­teils­aus­glei­che durch Schwerbehindertenausweis

Es ist zwar keine Pflicht für Menschen mit Behinderung, ihren Grad der Behinderung feststellen und über einen Ausweis bescheinigen zu lassen, jedoch gibt es bestimmte Nachteilsausgleiche, für die ein Schwerbehindertenausweis benötigt wird, informiert die Aktion Mensch e.V. auf ihrer Homepage. So genießen nur Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung gewisse Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens, genießen den besonderen Kündigungsschutz oder erhalten einen bestimmten Zusatzurlaub.

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis bean­tra­gen: Formlos oder mit Antragsformular

Einen Schwerbehindertenausweis beantragen Menschen mit Behinderung beim Versorgungsamt oder der Kommunalverwaltung. Über die Adresse informiert das Bürgeramt der Stadt oder die jeweilige Internetseite. Der Ausweis kann über ein spezielles Antragsformular beantragt werden. Das entsprechende Formular gibt es bei Sozial- und Versorgungsämtern, den Fürsorgestellen, Behindertenverbänden sowie in einigen Betrieben, die Vertretungen für Menschen mit Schwerbehinderung eingerichtet haben sowie bei der Kommunalverwaltung. Einige Behörden bieten auch die Möglichkeit eines Online-Antrages. Sowohl Beantragung als auch die Ausstellung des Ausweises sind kostenlos. Der Antrag muss mit einer entsprechenden Bescheinigung über eine fortwährende Behinderung von Haus- oder Facharzt beantragt werden.

Ab dem Jahr 2015 werden Schwerbehindertenausweise nur noch in Scheckkartenformat ausgestellt. Die älteren, auf Papier gedruckten und aufgrund ihrer Größe oft als diskriminierend empfundenen Ausweise, behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der eingetragenen Dauer.

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