11. September 2015, 11:34 Uhr
Nachweis des Todes Sterbeurkunde: Dies sollten Hinterbliebene wissen
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es allerhand zu regeln. Einer der ersten Schritte sollte sein, eine Sterbeurkunde zu beantragen. Denn nur mit dieser amtlichen Bescheinigung über den Tod des geliebten Menschen ist eine Bestattung möglich. Auch zur Kündigung von Verträgen ist das Dokument nötig. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die Sterbeurkunde beantragen können und was Sie noch dazu wissen müssen.
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Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie eine Sterbeurkunde beantragen
Sie können die Sterbeurkunde im Standesamt Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen beziehungsweise einer anderen Person die Vollmacht für den Behördengang ausstellen. In der Regel übernimmt dies der Bestatter. Nötig sind folgende Unterlagen:
- Totenschein (diesen stellt der Arzt aus)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen
- Familienstammbuch bei verheirateten Verstorbenen
Zusätzlich erforderlich sind:
- Scheidungsnachweis bei geschiedenen Verstorbenen
- Totenschein des verstorbenen Ehepartners bei verwitweten Verstorbenen
Falls Ihr Angehöriger im Ausland verstirbt, sollten Sie sich für die Beantragung der Sterbeurkunde an die jeweilige deutsche Botschaft oder das Konsulat wenden.
Wie viele Exemplare sind nötig?
Die meisten Standesämter stellen drei Sterbeurkunden kostenlos aus. Sie benötigen in der Regel jedoch noch mehr Exemplare. Das Dokument muss vorgelegt werden für die Bestattung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenkasse. Mögliche weitere Empfänger sind das Sozialamt, Banken, das Grundbuchamt, der Lebensversicherer sowie weitere Personen und Stellen, mit denen der Verstorbene einen Vertrag hatte. Auch für die Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie die Sterbeurkunde. Tipp: Fragen Sie jeweils nach, ob eventuell auch eine Kopie der Sterbeurkunde ausreicht.
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