15. September 2015, 15:44 Uhr
Erbe verpflichtet Urteil: Witwe muss Kaufvertrag nach Todesfall übernehmen
Ein geschlossener Kaufvertrag verpflichtet im Todesfall den Erben. So hat das Oberlandesgericht Hamm zumindest im Fall einer Witwe entschieden, die den Wohnmobilkauf ihres verstorbenen Mannes rückgängig machen wollte (AZ 28 U 159/14). Sie muss dem Verkäufer Schadenersatz für das geplatzte Geschäft zahlen.
Ärger mit einer ausgeschlagenen Erbschaft? Wir sind für Sie da. >>
Der Ehemann der Frau hatte kurz vor seinem Tod im September 2013 ein Wohnmobil für 40.000 Euro gekauft und hatte gleichzeitig die Inzahlungnahme seines gebrauchten Fahrzeugs im Wert von 12.000 vereinbart. Auf der Fahrt zur Wohnmobilhändlerin verunglückte er jedoch mit dem alten Wohnmobil und verstarb kurze Zeit später. Die Witwe bat die Händlerin, den Kaufvertrag nach dem Todesfall rückgängig zu machen, weil sie für den neuen Wohnwagen keine Verwendung hatte und das Geld dafür nicht aufbringen konnte. Die Verkäuferin berief sich jedoch auf die Vertragsbedingungen und verlangte als Schadenersatz für das geplatzte Geschäft 15 Prozent des Kaufpreises, also etwa 6.000 Euro.
Die Witwe weigerte sich, diesen Betrag zu zahlen, woraufhin die Händlerin Klage erhob und vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht bekam. Als Erbin des verstorbenen Käufers sei die Witwe zum Schadenersatz verpflichtet, so die Begründung. Der Kaufvertrag verliert durch den Todesfall nicht seine Gültigkeit.
Tipp: Haben Sie Ärger mit einem geschlossenen Kaufvertrag, kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.