blonde Frau mit Blazer sitzt neben jungem braunhaarigen Mann im Anzug Jeanette Dietl, Fotolia

15. September 2015, 15:44 Uhr

Erbe verpflichtet Urteil: Witwe muss Kauf­ver­trag nach Todesfall übernehmen

Ein geschlossener Kaufvertrag verpflichtet im Todesfall den Erben. So hat das Oberlandesgericht Hamm zumindest im Fall einer Witwe entschieden, die den Wohnmobilkauf ihres verstorbenen Mannes rückgängig machen wollte (AZ 28 U 159/14). Sie muss dem Verkäufer Schadenersatz für das geplatzte Geschäft zahlen.

Ärger mit einer ausgeschlagenen Erbschaft? Wir sind für Sie da. >>

Der Ehemann der Frau hatte kurz vor seinem Tod im September 2013 ein Wohnmobil für 40.000 Euro gekauft und hatte gleichzeitig die Inzahlungnahme seines gebrauchten Fahrzeugs im Wert von 12.000 vereinbart. Auf der Fahrt zur Wohnmobilhändlerin verunglückte er jedoch mit dem alten Wohnmobil und verstarb kurze Zeit später. Die Witwe bat die Händlerin, den Kaufvertrag nach dem Todesfall rückgängig zu machen, weil sie für den neuen Wohnwagen keine Verwendung hatte und das Geld dafür nicht aufbringen konnte. Die Verkäuferin berief sich jedoch auf die Vertragsbedingungen und verlangte als Schadenersatz für das geplatzte Geschäft 15 Prozent des Kaufpreises, also etwa 6.000 Euro. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Die Witwe weigerte sich, diesen Betrag zu zahlen, woraufhin die Händlerin Klage erhob und vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht bekam. Als Erbin des verstorbenen Käufers sei die Witwe zum Schadenersatz verpflichtet, so die Begründung. Der Kaufvertrag verliert durch den Todesfall nicht seine Gültigkeit.

Tipp: Haben Sie Ärger mit einem geschlossenen Kaufvertrag, kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.