7. August 2017, 11:10 Uhr
Entlastung von Pflegenden Verhinderungspflege: Antrag und Wissenswertes für Angehörige
Verhinderungspflege bietet für pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen. Auch bei spontanen Ausfällen der Pflegeperson, zum Beispiel durch Krankheit, ist der Pflegebedürftige durch die Verhinderungspflege abgesichert und kann weiter zu Hause versorgt werden. Diese Unterstützung ist stundenweise oder über längere Zeit möglich, maximal aber für 42 Tage im Jahr.
Gut abgesichert in allen Lebenslagen. >>
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege können Sie beantragen, wenn Sie Ihren Angehörigen bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben und er oder sie mindestens Pflegegrad 2 hat. Die rechtliche Grundlage ist § 39 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) – häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Die sonst von den Angehörigen ausgeführte Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind durch die Verhinderungspflege abgedeckt und werden von der Pflegekasse bezahlt. Eine Behandlungspflege hingegen fällt in die Zuständigkeit der Krankenkasse, muss ärztlich verordnet und von einer examinierten Pflegekraft ausgeführt werden.
Die Verhinderungspflege kann bis zu 42 Tage im Jahr, also sechs Wochen, gewährt werden. Das Budget dafür beträgt maximal 1.612 Euro. Sie können zusätzlich 50 Prozent des ungenutzten Kontingents für Kurzzeitpflege innerhalb eines Kalenderjahres für die Verhinderungspflege aufwenden und so auf einen Betrag von bis zu 2.418 Euro kommen.
Wer kann für die Pflege einspringen?
Pflegende Angehörige, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, sowie im Haushalt lebende Personen erhalten keine Leistungen der Verhinderungspflege. Weiter entfernte oder nicht verwandte Personen erhalten pauschal den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes. Professionelle Pflegedienste werden stundenweise abgerechnet.
Wie muss der Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden?
Den sogenannten "Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung der Pflegeperson" stellen Sie bei der Pflegekasse.
Da pflegende Angehörige manchmal sehr spontan ausfallen, können Sie den Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend stellen. Erst nach vier Jahren ist Ihr Anspruch verjährt (§ 45 SGB I). Formulare für den Antrag und die Kostenabrechnung erhalten Sie bei der Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Reichen Sie alle Rechnungen ein, die in mit der Verhinderungspflege in Zusammenhang stehen, auch Fahrtkosten oder Verdienstausfälle.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.