26. August 2015, 9:40 Uhr
Unterschied zum Erbe Vermächtnis: Welche Ansprüche hat der Begünstigte?
Vermächtnis ist nicht gleich Erbe. Wer etwas vermacht bekommt, besitzt ein Forderungsrecht auf ein Einzelstück der Erbmasse. Der Begünstigte hat zudem andere Rechte und Pflichten als ein Erbe. Der Streitlotse klärt auf, wie sich Vermächtnis und Erbe unterscheiden und wie Sie als Begünstigter an die Hinterlassenschaft gelangen.
Ein Erbe will das für Sie bestimmte Vermächtnis nicht herausgeben? Wir helfen weiter. >>
Vorteile beim Vermächtnis: keine Schulden, keine Verwaltung
Ein Familienerbstück, eine Immobilie oder das lebenslange Nutzungsrecht für ein Ferienhaus in Griechenland: Wird Ihnen durch eine letztwillige Verfügung ein Einzelstück aus der Erbmasse zugesprochen, spricht man von Vermächtnis. Der Verstorbene muss dies im Testament aber unmissverständlich formulieren, beispielsweise durch die Wörter "ich vermache" oder "mein Sohn bekommt". Mit einem Vermächtnis sind andere Rechte und Pflichten verbunden als mit dem Erbe. Die Vorteile: Anders als die Erben haften Sie bei einem Vermächtnis nicht für hinterlassene Schulden. Auch müssen Sie sich nicht um die Verwaltung des Erbes kümmern.
Forderungsrecht gegenüber den Erben
Der Nachteil ist, dass Ihr Forderungsrecht lediglich gegenüber den anderen Erben besteht. Wenn sich diese weigern oder behaupten, der vermachte Gegenstand befinde sich nicht mehr in der Erbmasse, sind Sie in der schwächeren Position. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Rest der Erbengemeinschaft, damit es nicht von vornherein zum Streit kommt. Wenn dies nichts hilft, können Sie sich Rat bei einem Experten holen.
Anders sieht es aus, wenn der Verstorbene einen Testamentsvollstrecker bestellt hat. Dieser ist dafür zuständig, den letzten Willen umzusetzen. Ihr Forderungsrecht besteht drei Jahre lang und beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Ihrem Vermächtnis erfahren haben.
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