4. Mai 2017, 11:02 Uhr
Zwei Kostenmodelle 0900-Nummern: Wie viel darf die Sondernummer kosten?
Bei Service-Hotlines bestimmt die Vorwahl, wie viel die Anrufer für das Telefonat zahlen müssen. Die Kosten für 0900-Nummern hingegen werden vom Inhaber selbst festgelegt und landen auf der Telefonrechnung des Anrufers. Es gibt allerdings gesetzliche Regeln, an die sich die Anbieter der Sondernummern halten müssen.
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0900-Nummern: Zwei verschiedene Kostenmodelle
Es gibt zwei Kostenmodelle, die Inhaber von 0900-Nummern für die Bepreisung ihre Dienste anwenden dürfen. So können die Anbieter festlegen, dass ein Anruf bis zu drei Euro pro Minute kostet. Die Telefonrechnung der Anrufer wird dann bei einer 0900-Nummer beispielsweise mit neun Euro belastet, wenn der Telefondienst drei Minuten lang genutzt wurde. Die Drei-Euro-Grenze ist eine Maximalgrenze – Anbieter eines Dienstes können diesen preislich auch darunter ansetzen. Zur Sicherheit trennt der Netzanbieter ein solches zeitabhängiges Gespräch nach 60 Minuten.
Die zweite Möglichkeit ist ein Pauschalpreis für das Gespräch beziehungsweise den Anruf bei einer 0900-Nummer. Hat ein Anbieter diese Variante gewählt, dürfen die Kosten pro Anruf mit maximal 30 Euro auf der Telefonrechnung zu Buche schlagen.
Dies bedeutet, dass ein Anruf bei einer 0900-Nummer für eine Minute je nach Kostenmodell beispielsweise 50 Cent (zeitabhängig), oder aber auch 25 Euro (Pauschalanrufpreis) kosten kann. Wichtig: Aus den Mobilfunknetzen gelten in der Regel abweichende Tarife, sodass ein Anruf vom Handy meist deutlich teurer ist als der aus dem deutschen Festnetz.
Anbieter müssen Kosten vor Gespräch ansagen
Die Anbieter sind dazu verpflichtet, die anfallenden Kosten für den Anruf bei ihrer 0900-Nummer kostenlos vor dem Beginn des Gesprächs anzusagen. Erst im Anschluss an diese Information darf es zum kostenpflichtigen Gespräch kommen beziehungsweise wird erst danach die Dienstleistung erbracht.
Übrigens: An der ersten Ziffer nach der 0900 lässt sich die Art des angebotenen Dienstes erkennen: Die 1 steht für Information, die 3 für (jugendfreie) Unterhaltung und die 5 voranging für Erwachsenenunterhaltung.
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