30. September 2014, 10:01 Uhr
Richtig handeln Abmahnung wegen Filesharing: Wann Unterlassungserklärung schreiben?
Sie haben überraschend eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen? Dann werden die Rechtsanwälte, die das Urheberrecht von Film- oder Musikfirmen nach § 97 Urhebergesetz (UrhG) vertreten, dem Schreiben voraussichtlich auch eine Unterlassungserklärung beigefügt haben. Diese sollen Sie als Empfänger unterschreiben und darüber hinaus eine Abmahnsumme sowie Gebühren für den Rechtsanwalt zahlen.
Lassen Sie sich nicht austricksen. Wir bewahren Sie vor Fehlern. >>
Unabhängig davon, ob Sie bei einer Internet-Tauschbörse aktiv waren oder nicht, ist es nun wichtig, dass Sie reagieren – aber richtig. Auch wenn Sie im ersten Moment von den hohen Geldbeträgen schockiert sind: Bewahren Sie Ruhe und begehen Sie nicht den Fehler, die Unterlassungserklärung für das unterstellte Filesharing sofort zu unterschreiben.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Würden Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung, so wie sie ist, unterschreiben, würde das einem Schuldeingeständnis gleichkommen – außerdem einer Anerkennung der Anwaltsgebühren und des verlangten Schadensersatzes. Die eigentliche Intention einer Abmahnung besteht darin, einen Rechtsverstoß außergerichtlich zu unterbinden.
Der Urheber hat neben seinem Schadensersatzanspruch insbesondere einen Anspruch auf die Unterlassung der weiteren Verletzung seines Urheberrechts. Um diesem gerecht zu werden, können Sie auch eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen und unterschrieben an den mahnenden Rechtsanwalt schicken. Hierbei handelt es sich lediglich um das Versprechen, das abgemahnte Filesharing für alle Zeiten zu unterlassen, nicht um ein Schuldeingeständnis. Dieses Vorgehen empfiehlt sich vor allem, wenn Ihr Internet-Anschluss von anderen Personen zum Filesharing verwendet wurde, ohne dass Sie davon Kenntnis hatten.
Abmahnung wegen Filesharing: Kein Risiko eingehen
Mustervorlagen für die modifizierte Unterlassungserklärung lassen sich im Internet finden. Sicherer ist es jedoch, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen und das Schreiben gemeinsam aufzusetzen. So entgehen Sie der Gefahr, die Online-Vorlage falsch anzupassen. Eine falsche Unterlassungserklärung kann als ungültig gewertet werden. Versenden Sie Ihre Antwort am besten per Einschreiben mit Rückschein. Ist die Frist für Ihre Rückantwort sehr knapp, können Sie die Erklärung eventuell zusätzlich per E-Mail oder Fax schicken. Reagieren Sie hingegen gar nicht auf die Abmahnung wegen Filesharing, besteht das Risiko, dass der Abmahner eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.