Arzttermin absagen: Darauf musst du achten © iStock.com/megaflopp

9. Oktober 2024, 15:03 Uhr

Achtung; das wird teuer Arzt­ter­min absagen: Wichtiges zu Fristen und Ausfallhonorar

Glatteis, eine plötzliche Erkältung oder ein krankes Kind – viele Menschen müssen gelegentlich aus gesundheitlichen oder privaten Gründen einen Termin absagen. Doch was passiert eigentlich, wenn du einen Arzttermin kurzfristig absagen musst oder ihn sogar komplett vergisst? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Fragen rund um das Thema.

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Was ist ein Ausfallhonorar?

Wenn ein Patient einen Arzttermin kurzfristig absagt oder nicht wahrnimmt, kann das für die Praxis Kosten verursachen: Kann der freigewordene Termin nicht mehr rechtzeitig neu vergeben werden, erleidet der Arzt einen Verdienstausfall.

Nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ein Arzt für eine Leistung, die er bereitgestellt hat – also einen Termin –, eine Entschädigung fordern, wenn der Patient nicht erscheint: das sogenannte Ausfallhonorar.

Während die Gebühren für reguläre medizinische Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt sind, gibt es für die Höhe des Ausfallhonorars keine fest definierten gesetzlichen Regelungen. Es ist rechtlich betrachtet ein Schadensersatz, der den entgangenen Verdienst des Arztes ausgleichen soll.

Besonders in der Psychotherapie ist ein Ausfallhonorar üblich, da hier oft längere Sitzungen geplant sind, die nur schwer kurzfristig neu vergeben werden können. Auch beim Zahnarzt oder anderen Fachmedizinern kann ein Ausfallhonorar erhoben werden, vor allem wenn spezialisierte Behandlungen oder längere Eingriffe geplant waren.

Allerdings musst du auf die Pflicht zur Zahlung eines Ausfallhonorars hingewiesen werden. Ärzte verankern diese deshalb üblicherweise in Patientenformularen oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wichtig: Wenn ein Arzttermin einvernehmlich verschoben wird, hat der Arzt keinen Anspruch auf ein Ausfallhonorar für den ursprünglich geplanten, aber verschobenen Termin. Das bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (AZ 1 U 154/06).

Info

Arzt­ter­min verpasst: Strafe fällig?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert schon seit Längerem, dass Patienten bei unentschuldigtem Nichterscheinen bei einem Arzttermin ein Bußgeld zahlen sollen: Dadurch könne der Umgang mit Terminen seitens der Patienten disziplinierter erfolgen.

Die Politik lehnt diese Forderung bisher jedoch ab, da dies als zusätzliche Belastung für die Patienten gesehen wird. Es gibt somit derzeit keine einheitliche Regelung, ob und in welcher Höhe eine Strafe verhängt werden kann. Dennoch bleibt das Ausfallhonorar in der Praxis die gängige Methode, um den finanziellen Verlust auszugleichen.

Wann muss ich meinen Arzt­ter­min absagen?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die festlegt, wie lange im Voraus Arzttermine abgesagt werden müssen, um Kosten zu vermeiden. Kannst du im Voraus absehen, dass du deinen Termin nicht wahrnehmen kannst, solltest du ihn mindestens 24 Stunden vorher absagen. So hat die Praxis genügend Zeit, den Arzttermin an einen anderen Patienten zu vergeben.

Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass eine Klausel in den AGB oder den Patientenformularen, die eine Absagefrist von mindestens 24 Stunden fordert, unwirksam ist: Sie biete den Patienten keine Möglichkeit, unverschuldete Versäumnisse zu erklären, so das Gericht (AZ 55 S 310/04).

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Ausnahmen: Dann ist eine kurz­fris­ti­ge Absage akzeptabel

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Es gibt durchaus Situationen, in denen auch eine kurzfristige Absage eines Arzttermins als akzeptabel angesehen wird. Zu den häufigsten Gründen zählen plötzliche Erkrankungen, die es unmöglich machen, den Termin wahrzunehmen.

Auch unvorhersehbare äußere Umstände, etwa extreme Wetterbedingungen wie Glatteis, die das Erscheinen beim Arzt gefährden, werden in der Regel als legitime Gründe akzeptiert, einen Arzttermin noch am gleichen Tag abzusagen. Viele Praxen zeigen in solchen Fällen Kulanz, besonders dann, wenn der Patient sich so früh wie möglich meldet und den Grund für die Absage glaubhaft darlegt.

Wie sage ich einen Arzt­ter­min richtig ab?

Gib der Praxis so früh wie möglich Bescheid, um unnötige Kosten zu vermeiden. Du kannst deinen Termin auf verschiedene Weise absagen:

  • tele­fo­nisch
  • per E-Mail
  • online über ein Ter­min­bu­chungs­sys­tem, falls vorhanden

Die Terminabsage per E-Mail oder Online-Buchungssystem ist besonders außerhalb der Sprechzeiten oder am Wochenende praktisch, wenn der Arzt normalerweise nicht erreichbar ist. Im Buchungssystem sowie telefonisch hast du zudem direkt die Möglichkeit, einen neuen Termin zu vereinbaren.

Dokumentiere deine Kontaktversuche, falls du keine schriftliche Bestätigung deiner Absage bekommst oder die Praxis telefonisch nicht erreichen kannst. So kannst du im Zweifel nachweisen, dass du dich rechtzeitig gekümmert hast. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden, falls es später Unklarheiten gibt.

Fazit

  • Verpasst ein Patient seinen Termin oder sagt diesen zu kurz­fris­tig ab, kann der Arzt ein Aus­fall­ho­no­rar verlangen. Das ist vor allem bei Psy­cho­the­ra­peu­ten oder Spe­zia­lis­ten wie Zahn­me­di­zi­nern üblich.
  • Sagst du deinen Termin nicht komplett ab, sondern ver­schiebst ihn auf ein anderes Datum, hat der Arzt keinen Anspruch auf ein Ausfallhonorar.
  • Es gibt keine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Frist für die Absage eines Arzt­ter­mins. Aller­dings wird übli­cher­wei­se erwartet, dass der Termin min­des­tens 24 Stunden vorher abgesagt wird.
  • Die Ter­min­ab­sa­ge ist tele­fo­nisch oder per Mail möglich. Hat der Arzt ein Online-Ter­min­bu­chungs­sys­tem, kannst du deinen Termin nor­ma­ler­wei­se auch direkt hier absagen.
  • In Fällen wie plötz­li­cher Krankheit oder bei unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen wie Glatteis zeigen viele Praxen aller­dings Kulanz, wenn sie so früh wie möglich über eine Absage infor­miert werden.
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