22. Oktober 2015, 16:14 Uhr
BGH-Urteil Bankkarte verloren: Ersatzkarte muss kostenlos sein
Wenn ein Kunde seine Bankkarte verloren hat und nach einer Sperrung Ersatz beantragen muss, dann darf die Bank dafür kein Geld verlangen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ XI ZR 166/14). Das Gericht gab damit Verbraucherschützern Recht.
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Konkret ging es in der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darum, dass die Postbank in der Vergangenheit eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangte, wenn ein Kunde seine Bankkarte verloren hatte, diese sperren ließ und Ersatz anforderte. Die Verbraucherschützer führten dagegen an, dass auch eine Namensänderung ein Grund für die Ausstellung einer neuen Bankkarte sein könne. Kunden seien verpflichtet, der Bank eine Namensänderung mitzuteilen. Die Ersatzkarte auszustellen, sei wiederum eine vertragliche Pflicht der Bank und keine Serviceleistung, für die zusätzliche Gebühren verlangt werden dürften.
Der BGH folgte der Argumentation der vzbv und erklärte eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank für unwirksam. Danach mussten Kunden immer dann zahlen, wenn die Ursache dafür, dass sie Ersatz für eine Bankkarte benötigten, nicht in der Verantwortung der Postbank lag. Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden dar, urteilten die Richter. Zwar ging es in dem konkreten Urteil um die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank, die Entscheidung dürfte jedoch auch Auswirkungen für andere Banken haben, die sich solcher Klauseln bedienen.
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