17. Oktober 2016, 15:12 Uhr
BGH-Urteil Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf: Mehr Käuferrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Beweislastumkehr bei einem Gebrauchtwagenkauf beschäftigt. Durch das Urteil werden die Rechte der Käufer erweitert und ein auftretender Mangel am erworbenen Fahrzeug kann nun leichter zur Erstattung des Kaufpreises führen.
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Im verhandelten Fall hatte ein Verbraucher geklagt: Er hatte einen gebrauchten Pkw gekauft, bei dem nach fünf Monaten ein Getriebeschaden auftrat, sodass die Automatikschaltung nicht mehr korrekt funktionierte. Der Käufer verlangte daraufhin eine Rückzahlung des Kaufpreises. In einem Gutachten konnte nicht festgestellt werden, ob der Mangel bereits vor dem Gebrauchtwagenkauf bestanden hatte oder durch einen Bedienfehler des neuen Besitzers entstanden war. Die Vorinstanzen hatten seine Klage deshalb abgewiesen.
§ 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sieht beim Kauf von Verbrauchsgütern grundsätzlich eine Beweislastumkehr vor: Wenn innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auftritt, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Verkauf bestanden hat. Die Beweislast, dass dem nicht so war, liegt dann beim Verkäufer. In seiner bisherigen Rechtsprechung hatte der BGH aber häufig nicht im Sinne der Käufer entschieden, weil er die Annahme aus § 476 nicht auf alle zugrunde liegenden Mängel angewandt hatte.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2015 hat den BGH aber nun zu einer anderen Auslegung bewegt: Er erweiterte den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr und gab dem Käufer Recht (AZ VIII ZR 103/15). Dieser wurde von der Pflicht enthoben, zu beweisen, dass der aufgetretene akute Mangel durch einen bereits länger vorhandenen latenten Mangel verursacht wurde. Bisher hatten Verbraucher diesen Nachweis oft erbringen müssen.
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