20. April 2015, 17:36 Uhr
Studentenfreundliches Urteil BGH-Urteil: Digitale Bücher zur Mitnahme aus Uni-Bibliotheken erlaubt
Die Literatursuche in Uni-Bibliotheken wird für Studenten einfacher. Eingescannte, digitale Bücher dürfen Studierenden nun legal zum Ausdrucken und Downloaden bereitgestellt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil (AZ I ZR 69/11). Mit dem Beschluss endet ein langandauernder Rechtsstreit zwischen der Technischen Universität Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer.
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Der Verlag klagte gegen die Universität, weil diese zahlreiche Lehr- und Fachbücher eingescannt hatte und Studenten erlaubte, diese als Ausdrucke oder Downloads mit nach Hause zu nehmen – unter den bereitgestellten Titeln befand sich auch ein Buch des Verlages Eugen Ulmer, berichtet "Spiegel Online". Die Uni setzte 2009 als eine der Ersten eine Änderung des Urheberrechts um, die digitale Bücher an für Studenten zugänglichen Leseplätzen erlaubt. Dass die Technische Universität Darmstadt das Ausdrucken und Downloaden der Werke erlaubte, ging dem Verlag jedoch zu weit, es kam zum Rechtsstreit.
Der Fall ging durch mehrere Instanzen, auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde miteinbezogen. Während das Landgericht Frankfurt der Universität 2011 noch untersagte, dass digitale Bücher als Kopien und Ausdrucke aus der Uni-Bibliothek mitgenommen werden dürfen, hob der BGH dieses Urteil nun auf. Der erste Zivilsenat des Gerichts konnte im behandelten Streitfall keine Verletzung von Urheberrechten des Verlages feststellen.
Das BGH-Urteil könnte Studenten aufatmen lassen. An vielen Hochschulen herrscht ein regelrechter Kampf um Lehr- und Fachbücher, lange Warteperioden hinsichtlich bestimmter Bücher für Prüfungen oder das Schreiben einer Hausarbeit sind keine Seltenheit. Die Möglichkeit, digitale Bücher aus den Uni-Bibliotheken als Kopien mit nach Hause zu nehmen, wird Studierenden das Arbeiten erleichtern.
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