11. Juni 2015, 17:02 Uhr
Sieg für den Urheberschutz BGH-Urteil: Filesharing-Sünder haften
Beim Filesharing werden Daten wie Musiktitel über das Internet zunächst heruntergeladen und gleichzeitig anderen Usern zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (AZ I ZR 7/14) entschieden, dass drei Familien, die in illegalen Online-Tauschbörsen aktiv waren und Musik zum Herunterladen bereitgestellt hatten, haften müssen.
Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen? Keine Panik! Wir helfen. >>
Dem BGH lagen Klagen der vier führenden Major Label Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI gegen die deutschen Familien vor. Die Firmen hatten Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht.
Im konkreten Fall sollen die Beklagten etliche Musiktitel zum Downloaden für andere Anwender verfügbar gemacht haben. In den Vorinstanzen verloren die Familien in allen Fällen und waren laut Informationen von "Focus" zu Schadensersatz und Abmahnkosten verurteilt worden. Die Beklagten hatten Revision eingelegt: Der BGH hat diese nun zurückgewiesen.
Sie halten eine schriftliche Abmahnung wegen Filesharing in den Händen und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Im Streitlotse-Ratgeber "Abmahnung wegen Filesharing: Wann Unterlassungserklärung schreiben?" erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen, wie Sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten sollten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.