Bunte Tattoos sind bald verboten: Stimmt das? © iStock.com/mediaphotos

17. November 2021, 9:30 Uhr

Fake oder Fakt? Bunte Tattoos sind bald verboten: Stimmt das?

Die REACH-Verordnung macht es Tattoostudios innerhalb der EU ab 2022 praktisch unmöglich, noch bunte Tattoos zu stechen. Grund ist, dass so gut wie alle derzeit gängigen Farben aufgrund ihrer möglicherweise gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe verboten werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Bußgeldern oder Strafen rechnen.Alle Informationen zum Gewerberechtsschutz bei ADVOCARD

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Tattoo-Farben-Verbot: Das regelt die REACH-Ver­ord­nung der EU

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat vor einigen Jahren eine Empfehlung zum Verbot bestimmter Inhaltsstoffe in Tätowiermitteln ausgesprochen. Denn viele der Stoffe, die per Nadel unter die Haut gebracht werden, sind noch wenig erforscht und stehen im Verdacht, Gesundheitsschäden zu verursachen – zum Beispiel chronische allergische Reaktionen oder möglicherweise auch Krebs.

Die EU-Kommission ist der Empfehlung gefolgt und hat festgelegt, dass bestimmte Chemikalien und Pigmente in den Tattoo-Farben künftig den Bestimmungen der REACH-Verordnung unterliegen. REACH (steht für: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) reguliert seit 2007 EU-weit die Verwendung von Chemikalien unter anderem mit dem Ziel, die Gesundheit von Verbrauchern zu schützen.

In Bezug auf Tattoo-Farben bestimmt REACH:

  • Ab Januar 2022 ist die Ver­wen­dung von Tattoo-Farben, die bestimmte Che­mi­ka­li­en enthalten, verboten. Verwendet werden dürfen nur solche Farben, deren Her­stel­ler die Unge­fähr­lich­keit der Inhalts­stof­fe nach­wei­sen können. Nach Angaben des Bun­des­ver­ban­des Tattoo trifft das bisher praktisch auf keine am Markt ver­füg­ba­re Farbe zu.
  • Ab Januar 2023 ist darüber hinaus die Ver­wen­dung von Farben verboten, die die Pigmente “Blue 15” und “Green 7” enthalten. Diese sind gemäß der EU-Kos­me­tik­ver­ord­nung bereits seit 2009 auch in Haar­fär­be­mit­teln verboten.

Ab 2022 drohen Kon­trol­len, Bußgelder und Strafen

Tattoostudios müssen sich ab Januar 2022 auf Kontrollen durch die örtlichen Lebensmittelüberwachungsämter einstellen. Wer weiterhin die dann verbotenen Farben verwendet, riskiert ein hohes Bußgeld oder – bei Vorsatz – möglicherweise sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Gesetzlich geregelt ist dies in § 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

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Was können Tattoo-Fans und Täto­wie­rer künftig tun?

Sich noch schnell mit Tattoo-Farben einzudecken, bevor diese nicht mehr verkauft werden dürfen, hat wenig Sinn: Tätowierer dürfen ihre Vorräte über die jeweiligen Stichtage hinaus nicht aufbrauchen.

Kunden können sich ihr buntes Wunschtattoo in Deutschland noch bis Ende Dezember 2021 stechen lassen. Anschließend ist Geduld gefragt. Der Bundesverband Tattoo geht davon aus, dass Farbenhersteller sich angesichts des drohenden Absatzeinbruchs verstärkt bemühen, neue REACH-konforme Farben zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.

Sonst könnten die Bemühungen um den Gesundheitsschutz bald nach hinten losgehen: Während seriösen Studios innerhalb der EU ab 2022 erst einmal nichts anderes übrig bleibt, als ihr Angebot auf Motive in Schwarz und Grau einzuschränken, könnte der illegale Markt blühen – mit zum Teil zweifelhaften Hygienestandards. Kunden sollten daher vor allem bei möglichen “Tattoo-Reisen” in Nicht-EU-Länder genau hinschauen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

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