Hilfe bei Cybermobbing: Das kannst du tun © iStock.com/Filippo Arteconi

14. August 2024, 17:12 Uhr

Durchatmen Cyber­mob­bing: Defi­ni­ti­on, Strafen und was du dagegen tun kannst

Die Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Deshalb darf grundsätzlich jeder Nutzer in sozialen Netzwerken, in Chats oder E-Mails seine Meinung äußern – solange er damit anderen Menschen nicht zu nahetritt. Wird eine andere Person aber bewusst über einen längeren Zeitraum beleidigt, gilt das als Cybermobbing. Was Cybermobbing ist, welche Folgen Mobbing im Internet haben kann und wie du dagegen vorgehst, liest du hier.

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Cyber­mob­bing: Was ist das?

Als Cybermobbing wird die wiederholte und gezielte Belästigung, Bedrohung oder Erniedrigung einer Person über digitale Medien bezeichnet.

Dabei gibt es unterschiedlichste Formen von Mobbing im Internet. Beispiele für Cybermobbing sind etwa

  • belei­di­gen­de Kom­men­ta­re in Chats wie etwa bei WhatsApp und sozialen Netz­wer­ken wie Facebook, Instagram und Co.,
  • das Ver­brei­ten von Lügen und Gerüchten auf Inter­net­platt­for­men oder
  • das Ver­öf­fent­li­chen pein­li­cher oder privater Fotos und Videos von anderen Personen im Netz.

Besonders problematisch ist dabei die Anonymität, die das Internet – im Gegensatz zum direkten Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz – bietet, wodurch sich Täter oft unentdeckt fühlen, und in ihrem Verhalten bestärkt werden.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist Cybermobbing in Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand. Allerdings kann Cybermobbing strafrechtlich verfolgt werden, wenn andere Straftatbestände wie etwa Verleumdung oder Bedrohung durch das „Cyberbullying“ erfüllt sind. Mehr dazu liest du weiter unten.

Info

Unter­schied: Cyber­mob­bing und Internet-Trolle

Meinungsaustausch und konstruktive Diskussionen beleben das Internet. Leider provozieren dabei oft sogenannte Internet-Trolle, auch Hater genannt, in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten durch unsachliche oder negative Beiträge und Beleidigungen.

Während Trolle in der Regel allgemein Chaos und Unfrieden stiften wollen, richtet sich Cybermobbing gegen einzelne Personen oder Gruppen und zielt auf eine langfristige Schädigung des Opfers ab. Typische Troll-Verhaltensweisen sind etwa das unangemessene Kommentieren von Beiträgen, um ihre eigene Meinung kundzutun.

Dabei sind sie oftmals herablassend oder beleidigend – teilweise unter Androhung von Gewalt –, werfen Fragen auf, ohne sich für die Antwort zu interessieren, oder reißen Zitate aus dem Zusammenhang, um diese absichtlich falsch zu interpretieren und den Verfasser des Beitrags zu diskreditieren.

© iStock.com/sanjeri

Folgen von Cybermobbing

Die ständige Verfügbarkeit digitaler Medien bedeutet, dass Opfer dem Cybermobbing oft rund um die Uhr ausgesetzt sind. Die Folgen können gravierend sein:

  • Psy­chi­sche Probleme: emo­tio­na­ler Stress, Angst­zu­stän­de, Depres­sio­nen und Suizidgedanken
  • Soziale Isolation: Rückzug aus sozialen Kontakten, um dem Mobbing zu entgehen
  • Schu­li­sche und beruf­li­che Probleme: Beein­träch­ti­gung der Kon­zen­tra­ti­on und Leistungsfähigkeit

Besonders unter Kindern und Jugendlichen ist Cybermobbing verbreitet: Sie sind oft von Beleidigungen, Bedrohungen und Bloßstellungen in sozialen Netzwerken, Chaträumen oder Webportalen betroffen. Als Vater oder Mutter solltest du deinem Nachwuchs in dieser Situation verständnisvoll begegnen und aktiv helfen.

Wenn dein Kind betroffen ist oder du selbst Opfer von Cybermobbing wirst, solltest du schnell etwas dagegen tun, da sich veröffentlichte Inhalte im Internet meist schnell verbreiten.

Maßnahmen gegen Cyber­mob­bing: Das kannst du tun

Du hast viele Möglichkeiten, gegen Cybermobbing vorzugehen. Hilfe durch einen Anwalt oder eine Anzeige sind möglich, sollten aber nicht die ersten Schritte sein. Zunächst solltest du unbedingt die jeweiligen Mobbing-Situationen und -Inhalte dokumentieren, um Beweise in der Hand zu haben. Trage Screenshots, E-Mails, Nachrichten und andere Belege für das Cybermobbing zusammen und halte exakt fest, wo und wann das Cybermobbing stattgefunden hat.

Wenn die Täter, womöglich Mitschüler deines Kindes, identifiziert sind, solltest du zunächst mit den gesammelten Informationen auf deren Eltern zugehen. Leg die Situation sachlich dar und besprich das weitere Vorgehen gemeinsam. Die Eltern des Täters sollten diesen im ersten Schritt auffordern, die jeweiligen Inhalte zu löschen. Eine konstruktive Zusammenarbeit hilft, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Ist der Verantwortliche für das Cybermobbing nicht bekannt, kannst du den Anbieter einer Webseite oder App auffordern, schädigende Inhalte zu entfernen und weiteres Mobbing zu unterbinden. Auch hier sind gesammelte Belege wichtig.

Außerdem können Opfer von Cybermobbing den Übeltäter formell abmahnen lassen und dadurch auffordern, Veröffentlichungen zu löschen. Täter oder Websitebetreiber müssen dann eine rechtsgültige Unterlassungserklärung unterzeichnen. Hilft auch das nicht gegen das Cybermobbing, kannst du eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet dir eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt, damit Betroffene in einer solchen Situation professionelle Unterstützung erhalten.

© iStock.com/Dima Berlin
Info

Cyber­mob­bing ver­hin­dern: Tipps und Schutzmaßnahmen

  • Im schu­li­schen Rahmen ist es wichtig, die Schüler früh­zei­tig über die Gefahren und Kon­se­quen­zen von Cyber­mob­bing auf­zu­klä­ren und Empathie und Respekt im digitalen Umgang zu fördern. Im Rahmen von Workshops können Schüler etwa klare Regeln für das Online-Verhalten erarbeiten.
  • Häufig kann auch die Schule bei ersten Anzeichen von Cyber­mob­bing Hil­fe­stel­lung leisten, um eine Eska­la­ti­on zu ver­hin­dern. Lehrer oder Schul­lei­ter haben oft Erfahrung mit Mobbing und Cyber­mob­bing unter Schülern und können dich im weiteren Vorgehen beraten.
  • Im Internet werden Daten dauerhaft und öffent­lich zugäng­lich gespei­chert: Selbst gelöschte Inhalte können noch Jahre später gefunden werden. Daher sollten Nutzer bewusst ent­schei­den, welche Inhalte und Infor­ma­tio­nen sie über die eigene Person im Netz veröffentlichen.
  • Behalte außerdem auf sozialen Netz­wer­ken deine Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lun­gen im Auge, wenn du private Inhalte nur für bestimmte Personen, etwa den eigenen Freun­des­kreis, teilen willst. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel einen Beitrag oder ein Foto lieber gar nicht erst veröffentlichen.

Unser Tipp: Kontrolliere die Privatsphäre-Einstellungen deiner genutzten Plattformen regelmäßig, da sie sich durch technische Updates und Veränderungen der Netzwerkbetreiber verändern können.

Grenzen der Mei­nungs­frei­heit: Strafen bei Cybermobbing

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weist darauf hin, dass für soziale Netzwerke und Kommunikationsdienste im Internet grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie im „realen Leben“ gelten.

Darunter können verschiedene Straftatbestände fallen, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden:

Auch im Arbeitsleben können unbedachte Äußerungen über Kollegen, die Firma oder den Chef ungewollte Konsequenzen mit sich bringen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass ihre Beiträge in sozialen Netzwerken oft nicht unbemerkt bleiben und häufig langfristig gespeichert werden.

Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Grobe Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen können sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob der Beitrag öffentlich oder nur für „Freunde“ bestimmt ist.

Bei jugendlichen Tätern spielt das Alter eine große Rolle. Unter 14-jährige Kinder sind strafunmündig, während ältere Jugendliche nach dem Jugendstrafrecht belangt werden. Hier spielt der Erziehungsgedanke eine große Rolle: Statt den im Erwachsenenstrafrecht üblichen Strafen finden bei Cybermobbing durch Kinder vor allem erzieherische Weisungen wie die Leistung von Sozialstunden oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs Anwendung, unter Umständen auch ein Jugendarrest.

Im zivilrechtlichen Bereich spielt Strafunmündigkeit allerdings keine Rolle. So wurde ein 12-jähriger Schüler vom Landgericht Memmingen zur Unterlassung und Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt, da er einen Mitschüler im Rahmen von Cybermobbing schwer beleidigt hatte (AZ 21 O 1761/13).

Wie du dich richtig bei Spam-Mails oder Daten- und Identitätsdiebstahl verhältst, liest du in unserem Ratgeber über Ärger im Internet.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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