Datenautomatik beim Handytarif: Das ist zu beachten. Eine Person mit rotem Schal und dunkler Daunenjacke hält ein Smartphone in der Hand. OFC Pictures, Fotolia

3. März 2016, 15:38 Uhr

Kostenfalle Daten­au­to­ma­tik beim Han­dy­ta­rif: Das ist zu beachten

Eine Datenautomatik beim Handytarif kann für Smartphone-Nutzer schnell zur Kostenfalle werden. Sie sorgt dafür, dass auch dann problemlos weiter im Internet gesurft werden kann, wenn das vertraglich vereinbarte Datenvolumen aufgebraucht ist – so entstehen oft hohe Zusatzkosten. Hier lesen Sie, was Sie als Verbraucher beachten sollten.

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Han­dy­ta­rif mit Daten­au­to­ma­tik: Ver­brau­cher müssen aktiv werden

Die Datenautomatik ist für den Verbraucher auf den ersten Blick bequem: Er kann mit seinem Handy weiter im Internet surfen und wird nicht gebremst, wenn das monatliche Datenvolumen aufgebraucht ist. Verbraucherschützer üben jedoch schon seit Längerem Kritik an der meist voreingestellten Funktion, da der Kunde nicht im Blick hat, wie hoch seine Handyrechnung am Ende des Monats tatsächlich ausfallen wird. Hinzu kommt, dass Kunden bei einigen Mobilfunkanbietern automatisch in einen teureren Handytarif hochgestuft werden, wenn sie mehrere Monate nacheinander ihr Datenvolumen überschreiten und damit die Datenautomatik aktivieren.

Als Smartphone-Nutzer sollten Sie Ihren Handyvertrag und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Anbieters genau darauf prüfen, ob sie die automatische Erweiterung des Datenvolumens vorsehen. Wer die Funktion abschalten möchte, muss sich bisher aktiv an seinen Mobilfunkanbieter wenden.

PrivatrechtsschutzDaten­au­to­ma­tik: Urteil weist Anbieter in die Schranken

Künftig könnte es für Mobilfunkanbieter jedoch schwierig werden, die Datenautomatik in der bisher gängigen Form einzusetzen. Laut einem Urteil des Landgerichts München I (AZ: 12 O 13022/15) ist es unzulässig, dem Kunden auf diese Weise Leistungen abzurechnen, ohne dass er vorher einer zusätzlichen Zahlung zugestimmt hat. Ebenso dürfe der Kunde nicht automatisch in einen höheren Tarif hochgestuft werden, ohne dem vorher zuzustimmen. Im konkreten Fall waren bis zu dreimal im Monat jeweils 100 Megabyte Daten zum Preis von je zwei Euro hinzugebucht worden, wenn das Volumen ausgeschöpft war. Geschah dies mehrmals nacheinander, änderte sich nach einiger Zeit automatisch der Handytarif. Dass diese Regelungen bisher lediglich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen seien, sei nicht ausreichend, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der beklagte Mobilfunkanbieter geht in Berufung.

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