Das eigene Handy darf man generell orten, fremde nicht georgejmclittle, Fotolia

30. Juni 2017, 9:38 Uhr

Standortdaten Handy orten: Ohne Zustim­mung meist illegal

Heute kann fast jeder ein Handy orten – auch ohne Zustimmung. Was früher der Polizei vorbehalten war, bieten Dienstleister nun massenhaft im Internet an. Doch Vorsicht! Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt.

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Formen der Handyortung

Es wird grundsätzlich zwischen Eigenortung und Fremdortung unterschieden: Wenn Sie Ihr eigenes Smartphone verloren haben oder es gestohlen wurde, können Sie es orten, um es wiederzufinden. Bei der Fremdortung lassen Dritte das Handy orten, ohne Zustimmung des Besitzers, um die betreffende Person zu überwachen. Dabei handelt es sich für gewöhnlich um Partner, Kinder oder Firmenangestellte.

Die Polizei nutzt die Handyortung ohne Zustimmung zum Auffinden von Vermissten, bei der Verfolgung von Straftaten oder wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

Rechts­la­ge der Han­dyor­tung ohne Zustimmung

Eine Eigenortung ist generell erlaubt. Wenn Sie ein fremdes Handy orten, ohne die Zustimmung des Besitzers einzuholen, verletzten Sie sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 8 EU-Grundrechtecharta) und machen sich strafbar.

Eine rechtliche Grauzone ist die Ortung Ihrer minderjährigen Kinder: Oftmals sind die Eltern die Eigentümer des Telefons, sodass es sich um eine Eigenortung handelt. Hier stehen sich aber zusätzlich die Persönlichkeitsrechte der Kinder und die Schutz- und Fürsorgepflichten der Eltern gegenüber. Je älter die Kinder sind, desto mehr verschiebt sich das Gewicht in Richtung der Persönlichkeitsrechte. Informieren Sie Ihr Kind deshalb, dass Sie sein Handy orten. Ohne Zustimmung bleibt die Ortung fragwürdig.

Wenn die Polizei ein Handy orten möchte, darf sie das nicht ohne Genehmigung eines Richters.

Handy orten: Tech­ni­sche Details

Rechtsschutz

Ohne Zustimmung dürfen Sie kein Handy orten. Mit einer schriftlichen Einwilligung des Handybesitzers dürfen Sie Ortungsdienste aber ganz legal nutzen. § 98 Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt vor, dass bei jeder Standortabfrage eine Textbenachrichtigung an das geortete Gerät versendet wird. Das soll vor unbemerkter Handyortung ohne Zustimmung schützen.

Die polizeiliche Ortung erfolgt über sogenannte "stille SMS". Der Handybesitzer bekommt davon nichts mit. Eine Handyortung ist aber nur möglich, wenn das Gerät eingeschaltet ist.

Recht­li­che Folgen einer Han­dyor­tung ohne Zustimmung

Wenn jemand Ihr Handy ohne Zustimmung ortet, können Sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen. Ortungsdienste, die keine schriftliche Zustimmung eingeholt oder keine Ortungsbenachrichtigung versandt haben, werden gemäß § 149 TKG mit einem Bußgeld belegt.

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