
13. März 2025, 11:12 Uhr
So gehtʼs richtig Elektronischer Personalausweis: Online-Ausweisfunktion beantragen und aktivieren
Du willst online ein Konto eröffnen oder dein Alter im Online-Shop bestätigen? Mit der Online-Ausweisfunktion ist das schnell und einfach gemacht. Allerdings muss dein Online-Ausweis aktiviert sein. Wie du den elektronischen Personalausweis beantragst, was du dafür benötigst und wie der elektronische Identitätsnachweis funktioniert, erklären wir dir in diesem Beitrag.
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Was ist der elektronische Personalausweis?
Wenn vom elektronischen Personalausweis (ePerso) die Rede ist, ist vielmehr der elektronische Identitätsnachweis gemeint. Denn jeder Personalausweis in Deutschland ist mit einem Chip ausgestattet, mit dem du dich im Internet ausweisen kannst.
Wenn die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, übermittelst du deine persönlichen Daten elektronisch an Behörden und andere Stellen – über ein Kartenlesegerät oder dein Smartphone. Diese Daten sind entweder im Chip deines Ausweises oder im elektronischen Speicher deines Smartphones gespeichert. Wie genau du dich online ausweist, liest du weiter unten.
Gut zu wissen: Ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweise haben die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert.
Die rechtlichen Regelungen zum ePerso findest du im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, kurz Personalausweisgesetz (PAuswG). Laut § 18 Abs. 1 PAuswG musst du mindestens 16 Jahre alt sein, um die elektronische Funktion nutzen zu dürfen. Darüber hinaus darfst nur du selbst dich mit deinem Personalausweis elektronisch ausweisen (§ 18 Abs. 2 PAuswG).
Welche Daten werden mit dem ePerso übermittelt?
Welche Daten du mit deinem ePerso übermitteln kannst, ist in § 18 Abs. 3 PAuswG festgelegt. Immer übermittelt wird zum Beispiel die Angabe, ob der eingelesene Ausweis noch gültig ist. Auch wird automatisch erkannt, ob er womöglich gesperrt ist
Weitere Daten, die du übermitteln kannst, sind unter anderem:
- Vorname und Nachname, ggf. dein Geburtsname
- Titel wie z. B. ein Doktorgrad
- Geburtsort und Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Gültigkeitsdauer des Personalausweises
Funktionen: Was kann man mit dem Onlineausweis machen?
Mit der Online-Ausweisfunktion sparst du in vielen Bereichen deines Alltags Zeit und Nerven. Du kannst die Funktion zum Beispiel nutzen, wenn du:
- online ein Konto eröffnen willst, wobei stets eine Legitimationsprüfung nötig ist.
- online eine Versicherung abschließen und deine Identität nachweisen möchtest.
- in einem Online-Shop dein Alter nachweisen musst.
Ebenfalls kannst du mit deinem ePerso eine „qualifizierte digitale Signatur“ setzen, also digitale Dokumente rechtsverbindlich elektronisch unterzeichnen. Gemäß §§ 126 und 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist diese digitale Signatur dann ebenso gültig wie deine eigenhändige Unterschrift.

Online-Ausweisfunktion beantragen und aktivieren
Ist dein elektronischer Identitätsnachweis noch nicht aktiviert, kannst du das jederzeit nachträglich veranlassen. Gemäß § 10 Abs. 3 PAuswG gilt jedoch: Dein Ausweis muss gültig sein, damit du die Aktivierung des Chips beantragen kannst.
Die Beantragung kannst du online bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) vornehmen. Hierfür benötigst du ein BundID-Konto („Nutzerkonto des Bundes“) beim sogenannten Bundesportal.
Und so funktioniertʼs:
- Du erstellst dir ein BundID-Konto. Mit diesem Konto kannst du bei deutschen Behörden online Anträge stellen.
- Von deinem BundID-Konto aus beantragst du bei der VfB die Nutzung des Online-Ausweises. Hierfür füllst du das Antragsformular aus.
- Du benötigst für die Antragsstellung außerdem deine sechsstellige Ausweis-PIN. Diese solltest du nach der Ausstellung deines Personalausweises in einem separaten Brief erhalten haben.
- Im Antragsprozess legst du darüber hinaus eine individuelle sechsstellige PIN fest. Diese benötigst du später, wenn du dich online ausweisen willst.
- Weitere geforderte Unterlagen kannst du dem Online-Antrag als Scan hinzufügen.
Wenn die VfB deinen Antrag geprüft und freigegeben hat, erhältst du entweder per Post oder in deinem digitalen BundID-Postkorb deinen Berechtigungsnachweis.
Gut zu wissen: Wenn du den Brief mit der sechsstelligen Ausweis-PIN nicht mehr vorliegen hast, kannst du bei deinem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen.
Wie viel kostet die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion?
Die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist seit 2021 kostenlos. Zuvor fielen hierfür sechs Euro Gebühren an. Übrigens: Solltest du eine neue Ausweis-PIN bei deiner Behörde beantragen müssen, ist auch das kostenfrei.
Wie viel kostet die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion?
Die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist seit 2021 kostenlos. Zuvor fielen hierfür sechs Euro Gebühren an. Übrigens: Solltest du eine neue Ausweis-PIN bei deiner Behörde beantragen müssen, ist auch das kostenfrei.
Online-Ausweisfunktion nutzen: So gehst du vor
Um dich elektronisch auszuweisen, benötigst du entweder einen USB-Kartenleser für deinen Ausweis oder du lädst die AusweisApp des Bundes („eID-App“) auf dein Smartphone.
Angenommen, du willst in einem Online-Shop dein Alter bestätigen:
- Sobald der Online-Anbieter dich dazu auffordert, dich auszuweisen, stellst du die Verbindung zwischen deinem Personalausweis und dem Kartenlesegerät oder Smartphone her.
- Du kannst einsehen, was der Online-Shop für Daten von dir haben möchte – in diesem Fall dein Alter.
- Mit der Eingabe deiner selbstgewählten sechsstelligen PIN erlaubst du dem Anbieter, deine Daten zu erhalten. Das ist die PIN, die du während der Antragsstellung in deinem BundID-Konto festgelegt hast.
- Bevor deine Daten an den Anbieter übermittelt werden, prüft der Chip in deinem Ausweis erst, ob der Online-Anbieter die staatliche Berechtigung dazu hat. Wenn das der Fall ist, werden deine Daten verschlüsselt an den Anbieter übermittelt.

Ist die Nutzung des digitalen Personalausweises sicher?
Die Daten, die du mit deinem elektronischen Perso an Online-Anbieter oder Behörden übermittelst, sind immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt. So wird verhindert, dass deine Daten von Dritten gestohlen und missbraucht werden.
Dein Lichtbild, deine Fingerabdrücke oder die Körpermerkmale wie etwa deine Augenfarbe werden übrigens ausschließlich im Chip deines Persos gespeichert. Diese Informationen dürfen nur von Behörden abgerufen werden, die gesetzlich ermächtigt sind, deine Identität festzustellen.
Deine biometrischen Daten dürfen zum Beispiel ausgelesen werden von:
- Polizeivollzugsbehörden
- Zollverwaltung
- Steuerfahndungsstellen der Bundesländer
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden
Wichtig: Möchtest du deine Online-Ausweisfunktion sperren lassen, kannst du dich rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline melden. Hierfür benötigst du das Sperrkennwort. Dieses Kennwort wurde dir zusammen mit der sechsstelligen Ausweis-PIN zugeschickt, nachdem du deinen Personalausweis beantragt hast. Die Sperrung kannst du in deinem Bürgeramt wieder aufheben lassen.
Übrigens: Auch während Sperrung der Online-Ausweisfunktion bleibt dein Personalausweis als solches weiterhin gültig.
FAQ
- Wie aktiviere ich meinen Online-Ausweis?
Um die Online-Ausweisfunktion nachträglich zu aktivieren, benötigst du ein BundID-Konto und deine sechsstellige Ausweis-PIN. Den Antrag selbst stellst du online bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB), indem du das Antragsformular in deinem BundID-Konto ausfüllst.
- Was kann man mit dem Onlineausweis machen?
Mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises kannst du dich online ausweisen, zum Beispiel in einem Online-Shop oder bei der Eröffnung eines Kontos. Mit dem ePerso kannst du darüber hinaus digitale Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnen.
- Ab wann gibt es den digitalen Personalausweis?
Bei allen ab Juli 2017 neu ausgestellten Personalausweisen ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Um den digitalen Personalausweis zu nutzen, musst du allerdings über 16 Jahre alt sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.