8. Oktober 2015, 15:28 Uhr
Polizei filmen Demonstration: Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt
Ein aktuelles Urteil stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Wer als Teilnehmer einer Demonstration die Polizei filmen oder fotografieren will, kann dies tun, ohne sich automatisch ausweisen zu müssen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden (AZ 1 BvR 250/13).
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Anlass war ein Vorfall bei einer Demonstration 2011 in Göttingen. Polizeibeamten, die den Protestzug filmten, hatten einen Teilnehmer gebeten, sich auszuweisen, da seine Begleiterin den Eindruck erweckt hatte, dass sie ebenfalls die Polizei filmen würde. Dagegen legte der Demonstrant Verfassungsbeschwerde ein und erhielt jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Recht.
Als Begründung verwies das Verfassungsgericht zum einen auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum anderen auf das Kunsturhebergesetz. Dieses erlaubt grundsätzlich, dass Teilnehmer einer Demonstration auch die Polizei filmen oder fotografieren dürfen. Strafbar sei gegebenenfalls die unbefugte Verbreitung der Bilder, so das Gericht. Ob die Demonstranten dies in dem konkreten Fall jedoch vorgehabt hätten, sei nach Auffassung der Richter für die Polizisten nicht ersichtlich gewesen. Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass die Demonstrationsteilnehmer nur deswegen gefilmt hätten, weil sie ihrerseits von der Polizei gefilmt worden seien.
Das Bundesverfassungsgericht stellte zudem klar, dass Polizisten bei solchen Filmaufnahmen nicht auf die Prüfung der Personalien bestehen dürfen, wenn keine "konkrete Gefahr" für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehe. Demonstranten könnten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt werden, wenn sie aus Angst vor polizeilichen Maßnahmen auf eigentlich rechtlich zulässige Filmaufnahmen verzichteten.
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