28. Januar 2020, 7:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Drohnen: Was sagt das Gesetz zu Flügen und Kameranutzung?
Drohnen sind inzwischen so weit verbreitet, dass ihre Nutzung seit 2017 per Gesetz geregelt ist. Zuvor kam es aufgrund der unklaren Rechtslage häufig zu Streit und Unsicherheiten. Die sogenannte Drohnen-Verordnung bestimmt unter anderem, wer was und wo fliegen darf. Besitzer von Drohnen mit Kamera müssen zusätzlich auch die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
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Vorschriften abhängig vom Gewicht der Drohne
Ob du eine Fluggenehmigung oder einen „Führerschein“ für deine Drohne brauchst, hängt entscheidend vom Gewicht des Fluggeräts ab. Einfach losfliegen darfst du mit kleinen Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen – denn die gelten noch als Spielzeug und fallen nicht unter die Regeln der Drohnen-Verordnung.
Auch bei einigen anderen Regelungen ist das Gewicht der Drohne maßgeblich:
- Ab 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungspflicht: Für Drohnen ist eine Art Nummernschild Pflicht. Auf dem Fluggerät muss eine feuerfeste Kennzeichnung mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden.
- Ab 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben: Der Pilot braucht einen „Drohnen-Führerschein“, der vom Luftfahrt-Bundesamt und von Luftsportverbändern ausgestellt werden kann. Nur auf Modellflugplätzen darfst du eine solche Drohne auch ohne Führerschein fliegen.
- Ab 5 Kilogramm brauchst du grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Das dürfte allerdings die wenigsten Hobby-Drohnen betreffen.
Bei Verstößen gegen diese Regeln kann ein Bußgeld verhängt werden.
Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen-Besitzer Pflicht. Wenn Schäden durch Drohnen nicht von der normalen Privathaftpflicht abgedeckt werden, brauchst du eine spezielle Drohnen-Haftpflicht.
Wo dürfen Drohnen fliegen? Wo und wann herrscht Flugverbot?
Unabhängig vom Gewicht der Drohne gibt es genaue Regeln, wo Drohnen nicht starten dürfen. Ein Drohnen-Flugverbot gilt grundsätzlich über:
- Wohngrundstücken
- Menschenansammlungen
- Industrieanlagen
- Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
- Naturschutzgebieten
- Kontrollzonen von Flughäfen
- Bundes- und Landesbehörden
Außerdem kann es regionale Flugverbote geben, die auch mit Drohnen eingehalten müssen, beispielsweise über berühmten Bauwerken. In Berlin gilt ein solches Flugbeschränkungsgebiet in einem Radius von 5,6 Kilometern um den Reichstag und auch über der Wartburg in Thüringen dürfen keine Drohnen fliegen.
Grundsätzlich sieht das Gesetz für alle Drohnen eine maximale Flughöhe von 100 Metern vor. Wer höher hinaus will, braucht auf jeden Fall eine Genehmigung und einen Kenntnisnachweis, unabhängig vom Gewicht der Drohne. Nachts dürfen Drohnen ebenfalls nur mit Genehmigung starten. Ansonsten gilt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ein Flugverbot für Drohnen.
Über deinem eigenen Grundstück darfst du deine Drohne steigen lassen. Allerdings nur solange du dabei die Persönlichkeitsrechte deiner Nachbarn nicht einschränkst. Wenn du eine Drohne mit Kamera besitzt, darfst du nicht von deinem Grundstück aus in Nachbars Garten filmen oder fotografieren.
Datenschutz bei Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen
Wer eine Drohne mit Kamera besitzt, muss außerdem die Persönlichkeitsrechte anderer achten. Auch wenn es mit einer Kamera-Drohne problemlos möglich ist, darfst du keine Foto- oder Videoaufnahmen im privaten Bereich anderer anfertigen. Dazu gehört auch der sichtgeschützte Garten des Nachbarn. Orientiere dich an der Faustregel: Was du von der Straße aus nicht ins Visier nehmen kannst, solltest du auch nicht mit einer Drohne ansteuern.
Besonders heikel kann es werden, wenn deine Drohne live ins Internet streamt. Denn wenn auf dem Video Personen zu erkennen sind, verletzt du damit womöglich ihr Recht am eigenen Bild. Bevor du mit deiner Drohne aufgenommene Fotos oder Videos online veröffentlichst, solltest du das Material deshalb sichten und erkennbare Personen herausschneiden oder unkenntlich machen.
- Drohnen ab 250 Gramm sind kennzeichnungs- und versicherungspflichtig.
- Für Drohnen ab 2 Kilogramm ist ein „Drohnen-Führerschein“ erforderlich.
- In bestimmten Fällen muss eine Aufstiegsgenehmigung eingeholt werden.
- Es existieren zahlreiche Flugverbotszonen für Drohnen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.