18. November 2014, 18:40 Uhr
Revision zurückgewiesen eBay-Auktion darf nach Gebot nicht gestoppt werden
Eine eBay-Auktion darf nach bereits eingegangenem Gebot nicht gestoppt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil und gab somit einem Bieter auf der Online-Auktionsplattform eBay recht. Dieser kann nun eine Schadensersatzforderung geltend machen.
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Im Rechtsstreit ging es um ein plötzlich zurückgezogenes eBay-Angebot. Der Verkäufer eines PKWs wollte diesen während der laufenden eBay-Auktion nicht mehr über die Online-Plattform versteigern und zog das Angebot zurück. Er hatte das Auto anderweitig für 4.200 Euro zum Verkauf anbieten können, wie unter anderem das Nachrichtenmagazin „Focus“ in einem Online-Bericht schreibt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger jedoch schon das Angebot von einem Euro – dies war das bis dahin höchste Gebot – abgegeben und fühlte sich betrogen, als die Auktion plötzlich beendet wurde.
Der Bieter klagte auf Schadensersatz in Höhe des Wagenwerts. Dieser wurde auf 5.250 Euro beziffert und vom Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigt. Es sei normal für eine eBay-Auktion, dass Schnäppchen gemacht werden, urteilte das Gericht. Verkäufer könnten sich in solchen Fällen durch Mindestgebote schützen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts wurde die vom Beklagten eingereichte Revision vom 15. Januar 2014 nun vom BGH zurückgewiesen. Der Beklagte muss sowohl den Schadensersatz als auch die Gerichtskosten zahlen. Eine schlechte eBay-Bewertung wurde vom BGH zwar nicht gerichtlich verordnet, wird den Beklagten aber aller Voraussicht nach auch noch treffen.
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