Elektrogeräte entsorgen: Diese Rücknahmepflichten haben Händler © iStock.com/Estradaanton

4. Januar 2022, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Elek­tro­ge­rä­te entsorgen: Diese Rück­nah­me­pflich­ten haben Händler

Als Verbraucher bist du verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte sachgerecht zu entsorgen, damit enthaltene Rohstoffe bestmöglich recycelt werden können. Wer dafür nicht extra zur Recycling-Sammelstelle des örtlichen Entsorgungsbetriebs fahren kann oder möchte, kann Elektroschrott auch im Einzelhandel abgeben. Viele Händler sind zur Rücknahme von  Altgeräten verpflichtet. Manchmal allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wo du welche Geräte loswirst, erfährst du hier.

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Wo kann man Elek­tro­ge­rä­te entsorgen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ausgemusterte Elektrogeräte ordnungsgemäß zu entsorgen:

  • Kommunale Sam­mel­stel­len, vie­ler­orts Recy­cling­hof oder Wert­stoff­hof genannt, stehen Bürgern in jeder Gemeinde zur Verfügung. Die Ent­sor­gung von Elek­tro­ge­rä­ten ist hier in der Regel kostenlos. Gebühren können aller­dings anfallen, wenn Altgeräte vom örtlichen Ent­sor­gungs­be­trieb abgeholt werden sollen.
  • Ein­zel­han­del: Händler, die Elek­tro­ge­rä­te verkaufen, sind in der Regel ver­pflich­tet, Altgeräte zurück­zu­neh­men. Aller­dings können dabei bestimmte Ein­schrän­kun­gen gelten, bei­spiels­wei­se die Koppelung an den Kauf eines neuen Geräts. Ver­brau­cher können also nicht jedes Gerät bei einem x-belie­bi­gen Händler entsorgen.

Welche Händler müssen welche Geräte zurücknehmen?

Ob ein Händler deinen Elektroschrott zurücknehmen muss, hängt vor allem von diesen zwei Faktoren ab:

  • der Größe des Ladens
  • der Größe des Geräts

Wer was zurücknehmen muss, ist im sogenannten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, dessen dritte Novelle seit Anfang 2022 in Kraft ist. Danach gilt: Im Fachhandel sind Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern grundsätzlich zu einer Rücknahme verpflichtet. Mit Ausnahme von sehr kleinen Läden müssen Elektrohändler deine Altgeräte also annehmen.

Neu ist, dass auch Supermärkte und andere Läden, die nur “nebenbei” Elektrogeräte verkaufen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen müssen, wenn sie eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern haben. Sobald Supermärkte und Discounter mehrmals pro Jahr Elektrogeräte im Sortiment haben, zum Beispiel im Rahmen von Aktionsangeboten, sind sie spätestens ab dem 1. Juli 2022 in der Pflicht, Altgeräte anzunehmen. Bis dahin gilt für sie noch eine Übergangsfrist.

Wenn ein Händler grundsätzlich unter Rücknahmepflicht für Elektrogeräte fällt, kannst du dort auch Altgeräte entsorgen, die du woanders gekauft hast. Der Laden muss das Gerät zurücknehmen, vorausgesetzt, es ist nicht allzu groß. Die längste Seite darf 25 Zentimeter nicht überschreiten. Bei größeren Geräten können Bedingungen an die Rücknahme geknüpft werden, etwa der Kauf eines Neugeräts. Wichtig zu wissen, bevor du Taschenrechner, elektrische Zahnbürste, Handys und den weiteren Elektroschrott der letzten Jahrzehnte für die Entsorgung zusammen packst: Händler müssen nicht mehr als fünf alte Elektrokleingeräte auf einmal annehmen.

Zwei Lieferdienstmitarbeiter tragen einen Kühlschrank das Treppenhaus hinauf.
© iStock.com/AndreyPopov

Rücknahme nur bei Kauf eines Neugeräts – ist das rechtens?

Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, kannst du Kleingeräte bis 25 Zentimeter zurückgeben, ohne eine neues Gerät zu kaufen. Bei Großgeräten sieht das etwas anders aus. Waschmaschinen, Fernseher und Co. müssen Händler nur kostenlos zurücknehmen, wenn du gleichzeitig ein neues Produkt der gleichen Geräteart kaufst. Es ist also legitim, wenn ein Händler deinen alten Fernseher nur dann kostenlos zurücknimmt, wenn du dort einen neuen kaufst.

Wie ist das beim Online­kauf mit der Rücknahme von Elektrogeräten?

Beim Online-Shopping gelten die gleichen Vorgaben wie für den Einzelhandel vor Ort: Bei einer Lagerfläche von über 400 Quadratmetern sind sie verpflichtet, Elektroschrott kostenlos zurückzunehmen. Händler können ihren Kunden dabei folgende Möglichkeiten anbieten:

  • Kos­ten­lo­ser Versand des Altgeräts
  • Kos­ten­lo­se Rücknahme bei Anlie­fe­rung des Neugeräts
  • Kos­ten­lo­se Rückgabe bei einer Sam­mel­stel­le in der Nähe der Lieferadresse

Bis zum 30. Juni 2022 reicht es aus, wenn Onlineshops eine dieser Optionen anbieten. Wenn sie Kunden beispielsweise eine kostenlose Rückgabemöglichkeit vor Ort nennen, müssen sie nicht noch zusätzliche einen kostenlosen Rückversand ermöglichen.

Ab dem 1. Juli 2022 gelten für den Onlinehandel strengere Regeln. Dann müssen auch kleinere Onlinehändler beim Kauf neuer Elektrogeräte von sich aus die kostenlose Rücksendung oder Rücknahme von Altgeräten anbieten. Verbrauchern nur eine Abgabestelle vor Ort zu nennen, reicht dann nicht mehr aus.

FAZIT
  • Elek­tro­klein­ge­rä­te unter 25 Zen­ti­me­ter Kan­ten­län­ge kannst du überall zurück­ge­ben, wo Elek­tro­ge­rä­te verkauft werden – auch wenn sie woanders gekauft wurden und du kein neues Gerät kaufst.
  • Die Rücknahme größerer Geräte kann an den Kauf eines Neugeräts gekoppelt sein.
  • Auch Online­händ­ler sind zur kos­ten­lo­sen Rücknahme von Alt­ge­rä­ten ver­pflich­tet. Ab Juli 2022 genügt der Hinweis auf eine Sam­mel­stel­le in Kun­den­nä­he nicht mehr.

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