9. November 2017, 11:54 Uhr
Steuererleichterungen Außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer: Was absetzen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die Sie nicht vermeiden können und die ungewöhnlich hoch sind, aber keine materiellen Gegenwerte schaffen. Das heißt, Sie werden finanziell stärker belastet als andere Steuerzahler mit ähnlichem Einkommen und Familienstand. Um diese außergewöhnliche Belastung auszugleichen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und teilweise absetzen.
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Was gilt als außergewöhnliche Belastung?
Welche Kosten die Finanzämter als außergewöhnliche Belastung anerkennen, ist mitunter sehr verschieden – es entscheidet immer der Einzelfall. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausgaben, die regelmäßig anerkannt werden, so zum Beispiel:
- Bestattungskosten
- Krankheitskosten
- Pflegekosten
- Kosten für krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen
- Kosten für Wiederbeschaffung von Kleidung und Hausrat nach Katastrophen
- Unterhaltsleistungen
Berechnung: Arten und zumutbare Grenzen von außergewöhnlichen Belastungen
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen werden in § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. In diese Kategorie fallen beispielsweise Krankheitskosten. Nur Ausgaben, die eine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, können abgesetzt werden. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig von drei Faktoren:
- Einkommen
- Familienstand
- Anzahl der Kinder
So ergeben sich zumutbare Belastungen von ein bis sieben Prozent der Einkünfte. Familien mit mehreren Kindern und geringem Verdienst können also in der Steuererklärung mehr außergewöhnliche Belastungen geltend machen als Alleinstehende mit gutem Einkommen.
Zusätzlich zu den allgemeinen gibt es auch noch besondere außergewöhnliche Belastungen (§§ 33a und 33b EStG). Beispielsweise die Kosten für Pflege von Angehörigen und der Unterhalt für ein volljähriges Kind mit eigenem Haushalt fallen in diese Kategorie. Diese können ab dem ersten Euro abgesetzt werden. Teilweise gibt es dafür Pauschbeträge, teilweise müssen Sie Nachweise einreichen. Es gibt aber immer Höchstbeträge, die Sie geltend machen können – selbst wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben deutlich darüber liegen.
Tipps zur Steuererklärung
Seit Juni 2017 erfolgt die Berechnung gestaffelt nach den Einkommensstufen. Das ist komplizierter, aber finanziell für Sie günstiger. Es kann sich also lohnen, die letzten Steuerbescheide nochmals überprüfen zu lassen. Außergewöhnliche Belastungen können nur in dem Jahr von der Steuer abgesetzt werden, in dem sie entstehen. Es ist daher sinnvoll, große Kosten möglichst innerhalb eines Jahres zu bündeln, statt sie auf zwei Jahre zu verteilen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.