29. März 2017, 9:24 Uhr
Fehlerhafte Einträge möglich Schufa-Eintrag einsehen: Das sind Ihre Rechte
Fehler passieren auch Auskunfteien wie der Schufa. Daher sollten Sie regelmäßig ihren Schufa-Eintrag einsehen und überprüfen, ob die erfassten Daten zu Ihrer Person korrekt sind. Ansonsten drohen Nachteile, beispielsweise bei der Beantragung eines Kredits oder beim Abschluss eines Handyvertrags.
Wir schützen Ihre Rechte als Verbraucher >>
Kostenlose Schufa-Auskunft beantragen
Auskunfteien wie die Schufa sind gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, Ihnen einmal jährlich eine Übersicht der über Ihre Person gespeicherten Daten bereitzustellen. Eine Gebühr darf die Auskunftei dafür nicht erheben. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie einfach eine Schufa-Auskunft beantragen können, ohne die dafür aufgerufenen Gebühren zu zahlen. Die Selbstauskunft, die Sie häufig beim Anmieten einer Wohnung vorlegen müssen, ist eine kostenpflichtige Dienstleistung, der Sie nicht alle über Sie erfassten Daten entnehmen können.
Um Ihren kompletten Schufa-Eintrag einsehen zu können, benötigen Sie die sogenannte "Datenübersicht nach § 34 BDSG", die ihnen die Auskunftei kostenlos zur Verfügung stellt – allerdings nur auf Antrag. Das Antragsformular können Sie auf der Website der Schufa herunterladen oder in einer Geschäftsstelle der Auskunftei erhalten. Wichtig beim Ausfüllen: Ignorieren Sie den grau umrandeten Bereich am Ende des Dokuments. Wenn Sie das Kästchen "Alternativ: Bestellung Bonitätsauskunft" ankreuzen, erhalten Sie zusätzlich die kostenpflichtige Schufa-Auskunft zur Vorlage bei Geschäftspartnern, wie zum Beispiel dem neuen Vermieter. Ankreuzen sollten Sie hingegen das Kästchen "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte", um eine umfassende Auskunft zu erhalten.
Schufa-Eintrag einsehen und eventuelle Fehler beanstanden
Das Dokument, das Sie von der Schufa erhalten, kann durchaus umfangreich sein. Dennoch sollten Sie alle Einträge gründlich prüfen. Es ist zum Beispiel möglich, dass ein längst getilgter Kredit noch in Ihrer Schufa-Auskunft auftaucht, weil die Bank vergessen hat, dessen ordnungsgemäße Rückzahlung an die Schufa zu übermitteln. Oder eine Anfrage von Kreditkonditionen, die keine Auswirkung auf Ihren Schufa-Score hat, wird versehentlich als Kreditanfrage vermerkt, die Ihre Bonität verschlechtert.
Wenn Sie beim Einsehen Ihres Schufa-Eintrags falsche Daten entdecken, haben Sie gemäß § 35 BDSG Anspruch darauf, dass diese gelöscht werden. Wenden Sie sich dazu nicht nur an die Auskunftei, sondern auch an das Unternehmen, das für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich ist. Bitten Sie dort um einen sogenannten "Erledigungsvermerk" und dessen umgehende Weiterleitung an die Auskunfteien. Erhalten Sie eine Bestätigung über diesen Vorgang von dem betreffenden Unternehmen, sollten Sie diese sicherheitshalber auch selbst an die Schufa weiterleiten.
Auskunfteien sind verpflichtet, falsche Angaben sofort zu löschen. Bei korrekten Einträgen haben Sie als Verbraucher hingegen nur eingeschränkte Möglichkeiten, eine vorzeitige Löschung zu beantragen, da die Speicherdauer gesetzlich geregelt ist. So werden Informationen über Kredite beispielsweise erst drei Jahre nach Rückzahlung des Kredits gelöscht, Kreditanfragen nach zwölf Monaten. Lediglich bei Forderungen bis 2.000 Euro können Verbraucher eine vorzeitige Löschung beantragen, wenn diese innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurden. Zudem darf kein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.