15. März 2018, 16:10 Uhr
Bankwerbung wird transparenter Urteil: Keine Kontogebühren für "gebührenfreies" Bankkonto
Unter Banken herrscht ein großer Wettbewerb. Viele Kreditinstitute werben daher mit niedrigen Kontogebühren um die Gunst der Kunden. Doch wirbt eine Bank mit "gebührenfreien" Konten, darf sie auch im Nachhinein keine Kontogebühren erheben.
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Keine versteckten Kontogebühren
Eine Bank, die mit einem gebührenfreien Konto wirbt, darf ihren Kunden die Bankkarte nicht in Rechnung stellen. Denn: Da ein Girokonto in aller Regel nur mit einer Bankkarte vollwertig genutzt werden kann, stellt die Karte keine kostenpflichtige Zusatzleistung dar. Die Bankkarte ist vielmehr für übliche Vorgänge des Bankverkehrs wie etwa das Abheben von Geld am Automaten und das Drucken von Kontoauszügen zwingend notwendig.
Ausschluss irreführender Werbung
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart in einem Fall entschieden, in dem eine Bank ihr Girokonto als "gebührenfrei" beworben hatte. Für die Kontoführung hat die betreffende Bank auch tatsächlich keine Gebühren erhoben. Allerdings mussten Verbraucher zunächst zehn Euro zahlen, um eine Bankkarte für das Konto zu erhalten. Zurückerstattet bekamen die Verbraucher dieses Entgelt nur, wenn sie mehr als 100 bargeldlose Umsätze über das entsprechende Konto tätigten.
Die Bank argumentierte zwar, dass eine Bankkarte nicht zum "herkömmlichen Funktionsumfang eines Girokontos" gehöre – dieser Auffassung folgte das Landgericht jedoch nicht. Es schloss sich der Wettbewerbszentrale an, die die Werbung der Bank bereits im Vorfeld als irreführend gerügt hatte. Laut dem Gericht rechne ein Verbraucher bei einem Konto, das als "gebührenfreies Girokonto" beworben werde, zu Recht nicht mit Folgekosten. Die Werbung wurde daher vom Landgericht als irreführend untersagt.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig – könnte aber richtungsweisend für Banken und Kreditinstitute sein. Auch Verbraucher können aufatmen: Hinter einem verlockenden Bankangebot dürfen keine versteckten Kosten lauern. Eine Bank, die mit einem gebührenfreien Girokonto wirbt, muss ihr Versprechen zukünftig auch einhalten.
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