Eine Frau und zwei Männer stehen gemeinsam mit zwei Kindern an einem Fluss und angeln © iStock.com/zeljkosantrac

5. März 2025, 17:22 Uhr

Achtung, das wird teuer Angeln ohne Angel­schein: Wo es erlaubt und wo verboten ist

Angelausrüstung und Verpflegung einpacken und einen entspannten Tag am See oder an der Küste verbringen – Angeln verspricht Entschleunigung und jede Menge frische Luft. Aber was, wenn du oder deine Lieben gar keinen Angelschein im Gepäck haben? Ist Angeln dann überhaupt erlaubt – und wenn ja, wo? Welche Regelungen hierzu gelten und worauf du bei deinem Angelausflug noch achten solltest, liest du hier.

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Ohne Angel­schein angeln: Diese gesetz­li­chen Rege­lun­gen gelten

Grundsätzlich gilt: Um in Deutschland angeln zu dürfen, benötigst du einen Angelschein, offiziell Fischereischein genannt. Dafür musst du eine Angelprüfung absolvieren. Erst wenn du diese Prüfung erfolgreich bestanden und deinen Angelschein erhalten hast, darfst du in deutschen Gewässern angeln gehen. Solltest du ohne diesen Schein angeln, begehst du je nach Bundesland eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat.

Zusätzlich zum grundlegenden Angelschein benötigst du einen sogenannten (Fischerei-)Erlaubnisschein, sobald du zum Beispiel in einem Privatgewässer angeln möchtest. Der Erlaubnisschein, auch Angelkarte genannt, wird vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers ausgestellt, in dem du angeln möchtest.

Info

Kosten und Gül­tig­keit eines Angelscheins

In der Regel besteht eine Angelprüfung aus Vorbereitungslehrgängen und einer sich anschließenden praktischen und theoretischen Prüfung. Die Kosten hierfür variieren von Bundesland zu Bundesland. Je nach Angelverband oder Angelschule kann der Angelschein insgesamt zwischen 110 und 160 Euro kosten.

Für die Angelprüfung musst du prinzipiell volljährig sein, aber auch Kinder und Jugendliche können unter Umständen einen Jugendfischereischein oder Angelschein für Kinder erwerben. Hast du deinen Angelschein erhalten, ist dieser ähnlich einem Führerschein in vielen Bundesländern lebenslang und deutschlandweit gültig.

Ausnahmen gibt es aber: In einigen Bundesländern wie etwa Berlin oder Baden-Württemberg musst du deinen Fischereischein jedes Jahr, alle fünf oder alle zehn Jahre verlängern.

Pri­vat­ge­wäs­ser und Teiche: Wer braucht keinen Angelschein?

Mancherorts gibt es Ausnahmen von der Angelscheinpflicht. Beispielsweise brauchen in einigen Bundesländern Eigentümer von Privatgewässern keinen Angelschein, wenn sie in ihrem eigenen Gewässer angeln möchten –so etwa in Nordrhein-Westfalen.

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Als Privatgewässer gelten hier gemäß § 1 Abs. 4 Landesfischereigesetz (LFischG) alle stehenden Gewässer, in denen kein Fischwechsel stattfindet und die unmittelbar zum Haus-, Wohn- oder Hofbereich gehören und nicht größer als 0,5 Hektar sind. Gleiches gilt auch für Privatteiche mit Anbindung an fließende Gewässer. Einen Erlaubnisschein, um in deinem eigenen See oder Teich zu angeln, benötigst du hier ebenfalls nicht.

Wichtig: Zwar benötigen Eigentümer von Privatgewässern vielerorts keinen Angelschein, um dort angeln zu dürfen. Bist du aber lediglich Pächter dieses Grundstücks oder hast es bloß angemietet, brauchst du einen Angelschein.

In den meisten Bundesländern benötigen Personen, die Fischereiberechtigte bei der Fischerei unterstützen, ebenfalls keinen Angelschein. Das gilt allerdings nur, wenn die beim Angeln behilflichen Personen nicht selbst mit einer Handangel oder Geräten zum Fang von Köderfischen angeln.

In Brandenburg ist es unter Auflagen erlaubt, sogenannte Friedfische ohne Angelschein zu angeln. Hierfür musst du allerdings eine Fischereiabgabemarke, eine Nachweiskarte, Angelkarte bzw. Erlaubnisschein und deinen Personalausweis vorlegen können.

Was in deinem Bundesland bezüglich Angeln ohne Angelschein erlaubt ist und was nicht, liest du am besten im dort geltenden Landesfischereigesetz (LFischG) nach.

Zwei Männer sitzen an einem Fluss und angeln
© iStock.com/sankai

Strafe fürs Angeln ohne Angel­schein? Bußgelder und Freiheitstrafe

Da die Landesfischereigesetze in jedem Bundesland unterschiedlich sind, fallen auch die strafrechtlichen Konsequenzen für Angeln ohne Angelschein verschieden aus.

Angeln ohne Angelschein gilt in den meisten Bundesländern als Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.In den übrigen Bundesländern wird lediglich ein Bußgeld wegen Begehens einer Ordnungswidrigkeit erhoben:

Baden-Würt­tem­bergBußgeldBis zu 5.000 Euro
Bran­den­burgBußgeldBis zu 50.000 Euro
HamburgBußgeldBis zu 10.000 Euro
HessenBußgeldBis zu 5.000 Euro
Meck­len­burg-Vor­pom­mernBußgeldBis zu 75.000 Euro
Schleswig-HolsteinBußgeldBis zu 25.000 Euro

In den Bundesländern, in denen Angeln ohne Angelschein eine Straftat darstellt, gilt Folgendes:

Angeln ohne AngelscheinFrei­heits­stra­fe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Angeln ohne Angel­schein in privaten Gewässern und TeichenFrei­heits­stra­fe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Angeln ohne Angel­schein mit späterem Verkauf der FischeFrei­heits­stra­fe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Wichtig: Fischwilderei gemäß § 293 StGB gilt in allen Bundesländern als Straftatbestand. Das heißt, wenn du zwar einen Angelschein hast, aber ohne Fischereierlaubnis in einem Privatgewässer geangelt hast, musst du je nach Schwere des Vergehens mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

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Info

Was gilt für Angeln ohne Fische­rei­schein an der Ostsee?

Fürs Angeln an oder in der Ostsee benötigst du einen gültigen Angelschein. Falls du so einen Fischereischein nicht besitzt, kannst du einen Urlauberfischereischein beantragen. Dieser gilt 28 Tage und kann bei Bedarf einmal im Jahr um weitere 28 Tage verlängert werden. Die Kosten belaufen sich bei Erstausstellung und pro Verlängerung auf 20 Euro, sowie einmalige 10 Euro Fischereiabgabe im Kalenderjahr.

Wichtig: Zusätzlich zum temporär gültigen Fischereischein für Touristen benötigst du meist auch einen Angelberechtigungsschein, um an der Küste zu angeln.

Fischen ohne Fische­rei­schein: Wo ist das im Ausland möglich?

Schnell noch das Angelzubehör einpacken und ab in den Urlaub? Hört sich gut an. Doch sobald es ins Ausland geht, solltest du einige Punkte beachten. Schließlich können in anderen Ländern auch andere Regeln in Bezug auf das Angeln gelten.

Wer dort ohne Angelschein unterwegs ist, riskiert oft ebenfalls eine Strafe.

  • Öster­reich: Hier darfst du ohne Angel­schein nur an bestimm­ten Seen fischen, wie etwa am soge­nann­ten Fischer­pa­ra­dies Schachin­ger in Ober­ös­ter­reich oder an fest­ge­leg­ten Stellen auf der öster­rei­chi­schen Seite des Bodensees. Eine Fische­rei­er­laub­nis in Form einer Zeit- bzw. Tages­kar­te musst du dennoch erwerben.
  • Nie­der­lan­de: Deutsche Angel­schei­ne gelten hier nicht. Du benötigst den soge­nann­ten VISpas, der etwa in Post­äm­tern oder Angel­ge­schäf­ten gekauft werden kann. Ohne diesen VISpas solltest du in Holland nicht angeln gehen, ansonsten begehst du Fisch­räu­be­rei und musst mit einer hohen Geld- oder Frei­heits­stra­fe rechnen.
  • Dänemark: Personen unter 18 Jahre oder über 65 Jahre dürfen in Dänemark ohne Angel­schein angeln. In manchen Gewässern müssen aller­dings Angel­kar­ten, also Erlaub­nis­schei­ne erworben werden.

Ganz gleich, ob du in Deutschland oder im Ausland angeln möchtest: Angeln ohne Angelschein stellt meistens eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. Erkundige dich deshalb immer genau, welche Regelungen an deinem anvisierten Angelplatz oder Urlaubsort gelten.

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FAQ

  • Wo kann man Angeln ohne Angelschein?

Ohne Angelschein angeln ist in Deutschland nur Eigentümern von Privatgewässern oder Personen erlaubt, die einem Fischereibefugten behilflich sind und nicht selbst zur Angel greifen. Im Ausland wie etwa Österreich gibt es einige Ausnahmen von der Angelscheinpflicht.

  • Darf man Angeln ohne Angelschein?

Nein, in Deutschland benötigt man fürs Angeln immer einen Angel- bzw. Fischereischein. Zusätzlich gilt für das Angeln in Privatgewässern, dass hier die Fischereierlaubnis vom Eigentümer oder Pächter des Gewässers eingeholt werden muss.

  • Was kostet Angeln ohne Angelschein?

Je nach Bundesland wird Angeln ohne Angelschein als Straftat oder Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeld zwischen 5.000 und 75.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Angeln in Privatgewässern ohne Fischereierlaubnis gilt in jedem Bundesland als Fischwilderei und somit als Straftat.

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