Foodporn: Frau fotografiert mit dem Smartphone ihr Essen IwonaMarzenaSisters, Fotolia

23. Oktober 2015, 10:54 Uhr

Strafen können vierstellig werden Foodporn: Urhe­ber­recht beachten beim Posten von Essen-Fotos

Ob Ekel-Döner oder Fünf-Gänge-Menü beim Sternekoch: Das Posten von Essen-Fotos unter dem Hashtag #Foodporn ist in sozialen Netzwerken sehr beliebt. Doch das öffentliche Teilen von aufwendig angerichteten Speisen trifft nicht immer den Geschmack des Kochs: Er besitzt das Urheberrecht und kann den Speisen-Paparazzo sogar vor Gericht bringen. Auch das Foto von der Currywurst aus dem Laden nebenan kann Ihnen mitunter Ärger einbringen.

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Wann Foodporn das Urhe­ber­recht verletzt

Profi-Köche sehen ihre Kreationen häufig als Kunstwerk. Und im rechtlichen Sinn fallen kreativ und aufwendig auf dem Teller angerichtete Speisen tatsächlich unter das Urheberrecht. Also Achtung bei Foodporn! Die Zeitschrift "Finanztest" warnt: Bei Verstößen gegen das Urheberrecht drohen hohe Strafen. Landet der Streit vor Gericht, sind Streitwerte im vierstelligen Bereich möglich.

Wirt kann Essen-Fotos verbieten

Auch in der Kneipe um die Ecke kann der Foodporn-Trend für Ärger sorgen. Das ist dann der Fall, wenn der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch macht und das Fotografieren der Mahlzeiten untersagt. Es kommt jedoch sicher auf den Kontext der Essen-Fotos an. Wenn Sie die einfache, aber leckere Currywurst dank Instagram-Filter zur edlen Speise machen und noch dazu loben, wird sich wohl kein Wirt über die öffentliche Werbung beschweren. Anders sieht dies aus, wenn sie im Netz auf Geschmack und Qualität des Essens herumhacken. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie vor dem Teilen des Essens auf Facebook und Co. Wirt oder Koch um Erlaubnis fragen.

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