„Gekauft wie gesehen”: Was bedeutet das beim Autokauf? © iStock.com/DragonImages

9. März 2022, 10:00 Uhr

Darf ich eigentlich? „Gekauft wie gesehen”: Was bedeutet das beim Autokauf?

Du möchtest dir einen Gebrauchtwagen kaufen, doch eine Formulierung im Kaufvertrag macht dich stutzig: „gekauft wie gesehen”. Dieser Passus taucht häufig beim Gebrauchtwagenkauf auf – doch was bedeutet er eigentlich? Ob du mit deiner Unterschrift alle Gewährleistungsansprüche abgibst und dieser Satz überhaupt rechtens ist, erfährst du in unserem Ratgeber.

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Was bedeutet „gekauft wie gesehen” im Kaufvertrag?

Bislang fand sich in Kaufverträgen von Gebrauchtwagen oft die Klausel „gekauft wie gesehen”. Verkäufer wollen damit erreichen, dass Käufer bestimmte offensichtliche Mängel nach dem Kauf nicht beanstanden können. Risse in Scheiben, kaputte Stoßdämpfer oder Beulen im Blech: Diese mit dem bloßen Auge erkennbaren Mängel werden beim Vertragsschluss also wissentlich „vereinbart” und eine spätere Reklamation damit ungültig.

Der Passus „gekauft wie gesehen” berührte jedoch nur die Gewährleistung für diese offensichtlichen Mängel, nicht aber versteckte Mängel, die beim Kauf des Fahrzeugs nicht zu sehen oder zu erahnen waren. Seit 2022 greift die Klausel „gekauft wie gesehen” jedoch nicht mehr und ist seitdem rechtlich gesehen ungültig.

Die Klausel „gekauft wie gesehen” seit 2022 unwirksam

Mit der Anpassung des Kaufrechts wurde auch für den Pkw-Kauf ein neuer Sachmangelbegriff definiert. Ab 2022 gilt: Neue und gebrauchte Autos müssen bei Verkauf frei von subjektiven und objektiven Mängeln sein.

Subjektive Mängel sind Schäden, die beispielsweise durch Unfälle zustande gekommen sind. Objektive Mängel sind Schäden, die vergleichbare Pkw in der Regel nicht aufweisen. Besitzt der Wagen also beispielsweise nur drei Räder, ist er für jeden objektiven Betrachter mangelhaft.

Rein rechtlich gesehen schloss die Klausel „gekauft wie gesehen” nur die Reklamation von subjektiven Mängel aus. Dadurch, dass nun auch objektive Mängel Bestandteil des Vertrags sein müssen, wird der Passus „gekauft wie gesehen” ungültig. Denn die Klausel ist nicht auf die objektiven Mängel anwendbar und somit nicht mehr rechtens.

Dasheißt für dich, dass du als Käufer eines gebrauchten Autos nicht mehr jegliche Gewährleistungsansprüche bei Mängeln verlierst, selbst wenn dieser Passus im Kaufvertrag enthalten sein sollte. Fallen dir beispielsweise nach dem Erwerb eines Gebrauchtwagens von der Norm abweichende Mängel auf, die nicht im Kaufvertrag genannt wurden, kannst du diese beanstanden.

Aus­schluss von Gewähr­leis­tung bei „Gekauft wie gesehen”?

Wenn dein neues Fahrzeug also versteckte Mängel aufweist, die dir erst später auffallen, ist es gleich, ob im Kaufvertrag „gekauft wie gesehen” steht. Hierbei ist es auch unerheblich, ob es sich um subjektive oder objektive Mängel handelt. Du hast in jedem Fall Anspruch auf Behebung des Mangels. Wie aber sieht es aus, wenn zusätzlich eine Klausel zum Ausschluss von Gewährleistung mit in den Vertrag aufgenommen wurde?

Wenn im Kaufvertrag ein genereller Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, erlischt dein Anspruch auf Gewährleistung nicht zwangsweise. Denn dieser muss rechtlich einwandfrei formuliert sein – andernfalls ist er unwirksam. Hol dir im Zweifel Rechtsbeistand. Sollte dir der Verkäufer versteckte Mängel wie beispielsweise Unfallschäden verschwiegen oder den Kilometerstand manipuliert haben, macht er sich trotz Gewährleistungsausschluss strafbar.

Gut zu wissen: Die Verkürzung der Gewährleistung für Gebrauchtwagen auf 12 Monate ist seit 2022 zwar rechtens. Die Frist, in der du Mängel ohne Beweispflicht geltend machen kannst, hat sich jedoch auf 12 Monate erhöht. Diese lag zuvor bei 6 Monaten. Mehr hierzu liest du in unserem Streitlotse-Ratgeber.

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