Geld gefunden: Ab welchem Betrag muss man es abgeben? © Fotolia/esdras700

24. Januar 2022, 10:15 Uhr

So geht’s richtig Geld gefunden: Ab welchem Betrag muss man es abgeben?

Über einen Glückscent auf der Straße freuen sich die meisten Finder – und stecken ihn ohne Bedenken in die Tasche. Was aber, wenn du mehr Geld gefunden hast? Das Fundrecht in Deutschland gibt klare Antworten.

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Auf der Straße Geld gefunden: Was ist zu tun?

In Würzburg fand laut Medienberichten ein Taxifahrer einmal 250.000 Euro auf seiner Rückbank, ein Handwerker in München entdeckte mehr als 100.000 Euro bei der Sanierung eines Badezimmers und ein Düsseldorfer fand umgerechnet 146.000 Euro in seinem eigenen Kamin. Solch spektakuläre Geldfunde sind natürlich selten, doch schon bei weniger Geldwert stellt sich die Frage: Was tun mit den gefundenen Münzen oder Scheinen?

Das Fundrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich melden – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder einer Polizeidienststelle. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Wenn du also nur eine einzelne Münze oder einen Fünf-Euro-Schein gefunden hast und nicht weißt, wer das Geld verloren hat, kannst du es behalten.

Bei Werten ab zehn Euro bist du verpflichtet, den Geldfund schnellstmöglich zu melden und das Geld zunächst zu verwahren. Du kannst es aber auch bei der zuständigen Behörde abliefern und erhältst eine Quittung. Wichtig sind dabei die Angabe von Fundort und -zeit. Meldet sich der Eigentümer oder die Eigentümerin innerhalb von sechs Monaten nach deiner Anzeige des Fundes nicht und kann dieser von der Behörde nicht ermittelt werden, geht das Geld in deinen Besitz über.

Gut zu wissen: Arbeit und Schule gehen vor – du musst deinen Fund also erst melden, wenn deine täglichen Pflichten es zulassen.

Wenn du Geld gefunden hast und den Fund ab einem Wert von über zehn Euro nicht meldest, begehst du eine Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StGB). Anders als beim geplanten Diebstahl entwendest du dabei den fremden Besitz zwar nicht aktiv, machst ihn dir aber rechtswidrig zu eigen. Je nach Höhe der Summe kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

INFO

Geldfund in fremder Währung

Hast du keine Euroscheine oder -münzen gefunden, sondern Geld in einer anderen Währung, gilt grundsätzlich ebenfalls: Du musst es abgeben, sofern es umgerechnet die Wertgrenze von zehn Euro übersteigt.

Geldfund: Vor­ge­schrie­be­ner Fin­der­lohn bei Abgabe

Wird der Besitzer oder die Besitzerin des verlorenen Geldes vor Ablauf der sechs Monate ausfindig gemacht, zahlt deine Ehrlichkeit sich ebenfalls aus: Das BGB sieht nämlich einen Finderlohn vor, den du von dem Eigentümer verlangen kannst.

Die Höhe des Finderlohns ist dabei klar vorgegeben:

  • Bei einem Wert bis 500 Euro beträgt er fünf Prozent. Hast du also bei­spiels­wei­se 50 Euro gefunden, stehen dir 2,50 Euro Fin­der­lohn zu.
  • Bei einem Wert ab 500 Euro kommen noch drei Prozent des Wertes dazu, der über 500 Euro hin­aus­geht. Sind es bei­spiels­wei­se 600 Euro, beläuft sich dein Anspruch auf 28 Euro: fünf Prozent von 500 Euro (= 25 Euro) plus drei Prozent von 100 Euro (= 3 Euro).

Regeln für Geldfunde in Ver­kehrs­mit­teln und Behörden

Was viele nicht wissen: Die Sache mit dem Finderlohn verhält sich anders, wenn du in einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln eine herrenlose Brieftasche oder lose Geldscheine findest. Dann nämlich musst du deinen Fund direkt vor Ort oder beim Verkehrsunternehmen abgeben. Und auch die Höhe des Finderlohns unterscheidet sich vom Geldfund auf der Straße: Den bekommst du nämlich erst ab einem Fundwert von 50 Euro – und dann auch nur die Hälfte des sonst üblichen Finderlohns.

Findet sich der Eigentümer oder die Eigentümerin des Geldes nicht, behält der Betrieb oder die Kommune die Fundsache und das Geld geht nicht in den Besitz des Finders über.

Hände halten ein Bündel 50-Euro-Scheine.
© iStock/ilkaydede

Geld im Geld­au­to­ma­ten gefunden: Was tun?

Sehr ärgerlich ist es, wenn man in Eile vergessen hat, das Geld, das man zuvor abgehoben hat, aus dem Geldautomaten zu nehmen. Normalerweise wird dieses nach kurzer Zeit wieder eingezogen und dem Kunden wieder gutgeschrieben. Doch was, wenn du selbst Geld gefunden hast, das jemand anderes im Automaten vergessen hat?

Fest steht: Du machst dich potenziell ebenfalls strafbar, wenn du das Geld einfach an dich nimmst, um es zu behalten, denn es gehört einer anderen Person. Im Grunde gilt also auch hier das Gleiche wie bei sonstigen Geldfunden: Gib das Geld ab oder warte, bis es von selbst wieder eingezogen wird.

FAZIT
  • Wenn du Geld gefunden hast, dessen Wert zehn Euro über­steigt, bist du ver­pflich­tet, es beim Fundbüro oder bei der Polizei zu melden.
  • Tust du das nicht, machst du dich strafbar.
  • Ehr­lich­keit zahlt sich aus: Entweder erhältst du einen Fin­der­lohn oder den gefun­de­nen Geld­be­trag, wenn der Eigen­tü­mer oder die Eigen­tü­me­rin spä­tes­tens sechs Monate nach deinem Fund nicht ausfindig gemacht werden kann.
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