28. April 2016, 9:46 Uhr
Darlehensvertrag Geld verleihen: Wichtige Regeln beim Privatdarlehen
Egal ob als Freundschaftsdienst oder in der Familie – wenn Sie privat Geld verleihen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. So bleiben Sie auch beim Privatdarlehen auf der sicheren Seite und vermeiden Streit und Ärger.
Mit uns sind Sie auch in unangenehmen Situationen bestens abgesichert. >>
Geld verleihen nur mit Vertrag
Ein Privatdarlehen bringt mehrere Vorteile mit sich: Zum Beispiel wird es in der Regel ohne Schufa-Auskunft und zu niedrigeren Zinsen gewährt. Andererseits ist es besonders ärgerlich, wenn die persönlichen Beziehungen unter einem nicht zurückgezahlten Darlehen leiden. Grundsätzlich sollten Sie sich immer absichern, wenn Sie an einen Freund oder an ein Familienmitglied Geld verleihen wollen. Dafür sollten Sie einen Darlehensvertrag schließen, den beide Seiten unterschreiben. Geben Sie darin die Darlehenssumme und den vereinbarten Zinssatz an. Auch den Termin der Auszahlung, die Laufzeit und die Rückzahlungsmodalitäten sollten Sie unbedingt in den Vertrag aufnehmen. Die Auszahlung sollte nicht in bar, sondern per Überweisung mit eindeutigem Verwendungszweck erfolgen, damit sie nachweisbar ist.
Sicherheiten beim Privatdarlehen
Um sich abzusichern, können Sie außerdem Sicherheiten mit dem Kreditnehmer vereinbaren, wenn Sie an ihn Geld verleihen. Eine mögliche Sicherheit ist das Auto der Person, die sich das Geld leiht. Sie sollten diese Vereinbarung ebenfalls in den Darlehensvertrag aufnehmen und können sich gegebenenfalls – je nach Höhe des Geldbetrags und je nachdem, wie groß das Vertrauensverhältnis zum Kreditnehmer ist – außerdem den Fahrzeugbrief (beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II) in Verwahrung geben lassen, bis das Geld zurückgezahlt ist. So verhindern Sie, dass der Darlehensnehmer das Fahrzeug verkauft und Sie so die Sicherheit verlieren.
Vorsicht bei der Steuererklärung
Als Kreditgeber müssen Sie die Einnahmen, die Sie mit einem Privatdarlehen erzielen, gemäß § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung angeben. Dazu dient die Anlage KAP. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Sie zu besonders günstigen Zinsen Geld verleihen. In solchen Fällen wertet das Finanzamt das Privatdarlehen häufig als Schenkung und verlangt Schenkungssteuer. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.