Gesetzliche Aufbewahrungsfrist für private Dokumente contrastwerkstatt, Fotolia

19. August 2016, 9:08 Uhr

Was wann weg darf Gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist für private Dokumente

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist schreibt auch Privatpersonen vor, wie lange sie bestimmte Dokumente aufbewahren müssen. Lesen Sie, wie lange Sie etwa Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Steuerunterlagen aufbewahren müssen und wann Sie die Ordner guten Gewissens wieder leeren können.

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Gesetz­li­che Auf­be­wah­rung­frist: Das gilt für Privatpersonen

RechtsschutzFür Ihre Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise sowie Bescheinigungen über Kranken- und Arbeitslosengeld gilt keine konkrete gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Sie sollten diese jedoch immer aufbewahren, bis der jeweilige Rentenanspruch geklärt ist und Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung darüber eine Mitteilung erhalten. Kontoauszüge sollten Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren, um Zahlungen nachweisen zu können. In engem Zusammenhang damit steht die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Handwerkerrechnungen über Arbeiten an Haus und Garten: Diese beträgt gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) zwei Jahre. Als Haus- oder Wohnungseigentümer sollten Sie diese Rechnungen sicherheitshalber fünf Jahre lang aufbewahren. Dies ist üblicherweise die Gewährleistungsfrist, falls Mängel auftreten.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beginnt erst, wenn das Kalenderjahr, aus dem das Dokument stammt, abgelaufen ist. Sie gilt vom 1. Januar des Folgejahres bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie ausläuft.

Wichtige Dokumente für die Steuer

Sie sollten Dokumente grundsätzlich darauf überprüfen, ob Sie sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung einreichen können oder sogar müssen. Wenn Sie Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, kann das Finanzamt diese Belege anfordern. Sie sollten sie also mindestens aufbewahren, bis Sie Ihren Steuerbescheid für das jeweilige Jahr erhalten haben. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Festsetzungsfrist abwarten – diese beträgt vier Jahre. Eine Ausnahme gilt für Vielverdiener: Wenn Sie nach Abzug der Werbungskosten Einkünfte von 500.000 Euro oder mehr erzielt haben, beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Ihre Steuerunterlagen sechs Jahre.

Unbe­grenz­te Auf­be­wah­rungs­frist: Diese Dokumente müssen Sie behalten

Niemals wegwerfen dürfen Sie Ihre Geburtsurkunde, Ihr Familienstammbuch und Sterbeurkunden von Angehörigen. Auch Heirats- und Scheidungsurkunden müssen Sie Ihr Leben lang aufbewahren. Sämtliche Schul- und Arbeitszeugnisse und Nachweise beruflicher Weiterbildung sollten Sie ebenfalls dauerhaft aufbewahren, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie wieder für eine Bewerbung benötigt werden.

Rechnungen verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie den Kauf getätigt haben. Bei wertvollen Gegenständen und technischen Geräten ist es dennoch empfehlenswert, Quittung und Kassenbon dauerhaft aufzubewahren. So haben Sie zum Beispiel im Fall eines Einbruchs einen Beleg für Ihre Hausratversicherung.

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