24. März 2015, 15:24 Uhr
Antrag schon gestellt? GEZ-Befreiung: Dann können Sie einen Befreiungsantrag stellen
Nicht jeder muss Rundfunkgebühren zahlen. Bestimmte Personengruppen können eine GEZ-Befreiung beantragen. So ist es zum Beispiel möglich, aus finanziellen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden. Hier finden Sie eine Übersicht dazu und erfahren, wie Sie einen Befreiungsantrag stellen.
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GEZ-Befreiung für mehrere Personengruppen
Es gibt mehrere Gründe für eine GEZ-Befreiung oder –Ermäßigung. So können zum Beispiel Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe einen GEZ-Befreiungsantrag stellen. Eine weitere Gruppe stellen Empfänger von Ausbildungsförderung dar. So können beispielsweise viele Studenten oder Auszubildende eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Genauere Informationen zu allen Personengruppen, die eine GEZ-Befreiung oder -Ermäßigung beantragen können, erhalten Sie auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradios.
So stellen Sie einen GEZ-Befreiungsantrag
Für eine GEZ-Befreiung oder –Ermäßigung müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie unter anderem bei Ihrer Stadt oder Gemeinde – meist im Rathaus oder bei leistungsgewährenden Stellen wie etwa beim Jobcenter. Am einfachsten ist jedoch die Online-Hilfe zum GEZ-Befreiungsantrag, auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradios. Hier können Sie den Antrag ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Nachweis zur Befreiung von Rundfunkgebühren nicht vergessen
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vollständig ausfüllen, dazu gehören alle erwünschten Angaben zu Ihrer Person wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Auch müssen Sie einen jeweiligen Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln schicken. Dieser kann je nach Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund beispielsweise der aktuelle Bescheid über die Bewilligung von Sozialhilfe, zur Ausbildungsförderung (BAföG) oder auch ein Schwerbehindertenausweis sein.
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