17. August 2015, 16:22 Uhr
Neuer Gesetzesentwurf Girokonto-Vergleich soll einfacher werden
Beim Girokonto-Vergleich sollen es Bankkunden in Zukunft einfacher haben. Das Justiz- und das Finanzministerium haben gemeinsam einen Gesetzesentwurf geschaffen, wonach Informationen zu Gebühren künftig verständlicher und transparenter dargestellt werden sollen. Auch die Mitnahme des Girokontos beim Wechsel der Bank soll für Verbraucher einfacher werden.
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Das mögliche neue Gesetz soll Banken und andere Kreditinstitute verpflichten, Konten und Konditionen einheitlich und verständlich nach einer "standardisierten Zahlungskontenterminologie" zu benennen. Das berichtet die "Welt“ in Bezug auf den neuen Gesetzesentwurf, der Anfang 2016 im Bundestag und Bundesrat beraten werden soll. So soll mehr Transparenz geschaffen werden, die den Girokonto-Vergleich erleichtert.
Frank-Christian Pauli, Finanzreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem Gesetzesentwurf laut "Welt“ einige gute Ansätze. Wie gut der Girokonto-Vergleich letztendlich ausfallen wird, hänge aber davon ab, ob es auf europäischer Ebene gelingt, die Begriffe zu vereinheitlichen und ein Übersichtsblatt der wichtigsten Kosten zu erstellen.
Verbraucherportale, die einen Girokonto-Vergleich ermöglichen, sollen zukünftig vom Staat geprüft und zertifiziert werden. Dabei sollen vor allem Internetseiten punkten, die nicht nur die Gebühren verständlich auflisten, sondern den Verbraucher beispielsweise auch über die Anzahl der Filialen und Geldautomaten der jeweiligen Institute informieren.
Auch sollen es Kunden künftig einfacher haben, beim Wechsel des Kreditinstituts ihr Girokonto mitzunehmen. Die Banken sollen Vorschriften erhalten, wie sie den Wechsel für Verbraucher möglichst einfach gestalten. Die beiden Bundesministerien haben den Gesetzesentwurf auch deshalb auf den Weg gebracht, um EU-Vorgaben umzusetzen.
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