Muss Umzugsunternehmen für Schäden zahlen? Daniel Ernst, Fotolia

24. September 2014, 12:21 Uhr

Haftung Haftung: Haftet das Umzugs­un­ter­neh­men für Schäden?

Wenn bei einem Umzug Schäden entstehen, muss der Verursacher normalerweise dafür geradestehen. Dies gilt auch für Umzugsunternehmen, die gesetzlich zu einer Haftung verpflichtet sind. Wenn Ihr Umzug zum Streit mit der Umzugsfirma führt, ist rechlicher Rat hilfreich. Hier erfahren Sie mehr zur Haftung von Umzugsfirmen, und was Sie im Fall eines entstandenen Schadens tun können.

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Haftung: Umzugs­un­ter­neh­men haften für bis zu 620 Euro pro Kubikmeter

Bei einem Umzug kann immer mal etwas zu Bruch gehen. Wenn ein Umzugshelfer etwas beschädigen sollte, ist es daher wichtig, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen. Statt dem Umzugsunternehmen gleich mit einem Anwalt zu drohen oder den Umzugshelfer wütend zu beschimpfen, sollten Sie die Lage sachlich analysieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen. In den meisten Fällen können Sie so einen Rechtsstreit vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Das Umzugsunternehmen haftet für Schäden, die in dessen Verantwortungsbereich fallen. Dieser bezieht sich in der Regel auf die Beförderung und Auslieferung. Die Grundhaftung des Umzugsunternehmens ist laut § 451 des Handelsgesetzbuches (HGB) auf 620 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Wenn der Wert der Transportgegenstände diese Summe überschreitet, sollten Sie im Vorwege eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Tipp: Weisen Sie die Umzugshelfer schon vor dem Transport auf besonders wertvolle oder für Sie wichtige Gegenstände hin.

Hilfreich ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Umzugsunternehmens beziehungsweise der Spedition. Hier schließen die Unternehmen oftmals die Haftung für Schäden durch sogenannte unabwendbare Ereignisse aus. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Dritte oder Naturgewalten.

So können Sie im Fall eines Schadens vorgehen

Wenn während des Umzugs ein Gegenstand beschädigt wird, sollten Sie alle Schäden zunächst in Form von Fotos oder Videos dokumentieren. Es empfiehlt sich, den Zustand besonders wertvoller Gegenstände schon vor dem Umzug zu dokumentieren, sodass Sie im Fall der Fälle beweisen können, dass der beschädigte Gegenstand vor dem Umzug noch intakt war. Reklamieren Sie die Schäden am besten schon während des Umzugs bei dem leitenden Umzugshelfer und lassen Sie sich dies dann schriftlich bestätigen. Halten Sie sich an die gesetzlichen Fristen der Reklamation, damit es nicht zu einer Verjährung kommt.

Der Speditionsverband AMÖ rät: Offen ersichtliche Schäden sollten Sie dem Umzugsunternehmen beziehungsweise der Spedition spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen, nicht offen ersichtliche Schäden spätestens nach 14 Tagen. Um sicher zu gehen, sollten Sie Schäden schriftlich spezifizieren. Wenn alle Beteiligten sich wahrheitsgemäß und korrekt verhalten, wird die Angelegenheit schnell geregelt. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Anwalt oder Experten befragen.

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