5. März 2015, 17:30 Uhr
EuGH-Urteil Hersteller haftet für Austausch fehlerhafter Herzschrittmacher
Herzschrittmacher müssen einwandfrei laufen – immerhin sind Patienten darauf angewiesen, um vor einem zu langsamen Puls geschützt zu werden. Ab und zu kann es jedoch vorkommen, dass die lebenswichtigen Geräte unvorhergesehen ausfallen oder andere Fehler aufweisen. Ganz egal ob Sie selbst betroffen sind oder Familienangehörige, es gibt gute Nachrichten aus Brüssel: Ist ein Herzschrittmacher fehlerhaft, muss der Hersteller den Austausch zahlen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem aktuellen Urteil (C-503/13 und C-504/13).
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Die Richter bestimmten, dass die Austausch-Pflicht für alle Hersteller gilt, die ein fehlerbehaftetes Produkt auf den Markt gebracht haben. Entsprechend muss das Unternehmen im Falle der Beanstandung eines Geräts durch einen Patienten nicht etwa nur den betroffenen Schrittmacher, sondern alle verkauften Produkte desselben Modells austauschen, ohne dass den Herzschrittmacher-Trägern dadurch Kosten entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn bei anderen implantierten Geräten bislang noch kein Fehler aufgetreten ist.
Geklagt haben die Krankenkassen AOK Sachsen-Anhalt und die Betriebskrankenkasse RWE gegen die Boston Scientific Medizintechnik GmbH. Grund für die Klage: Drei Patienten aus Deutschland hatten ihre Herzschrittmacher auf Empfehlung der Firma im Rahmen einer Operation austauschen lassen – zu diesem Zweck hatte die GmbH kostenlose Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt. Diese wurden im Anschluss getestet, wobei herauskam, dass dieses Modell deutlich wahrscheinlicher ausfallen würde als ein vergleichbares Produkt, berichtet "Spiegel Online". Die Krankenkassen verlangten daraufhin die Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit den Eingriffen.
Die EuGH-Richter gaben den Krankenkassen Recht und sprachen sich entschieden gegen fehlerhafte Herzschrittmacher und für eine Haftung von Herstellern für den Austausch fehlerhafter Produkte aus: Medizinische Geräte wie Herzschrittmacher oder Defibrillatoren unterliegen besonders hohen Sicherheitsanforderungen – immerhin seien die Patienten besonders verletzlich.
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