16. September 2015, 9:52 Uhr
Das sollten Eltern wissen Internet-Phänomen "Sexting": Rechtliche Probleme und was Opfer tun können
"Sexting" ist ein neues Phänomen im Smartphone-Zeitalter, das sich aus den Begriffen "Sex" und "Texting" zusammensetzt und auch unter Jugendlichen immer beliebter wird. Über WhatsApp oder andere Nachrichten-Dienste werden dabei erotische Nachrichten und Bilder in freizügigen Posen verschickt. Problematisch wird es dann, wenn die Nacktfotos weitergeleitet oder öffentlich gepostet werden und damit in falsche Hände geraten. Als Eltern sollten Sie die Rechtslage kennen.
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Was zu tun ist, wenn Ihr Kind Sexting-Opfer wird
Verliebte Jugendliche handeln oft leichtsinnig, immerhin wissen sie meist noch nicht, wie schnell die große Liebe zerbrechen und Enttäuschung sowie Rachegefühlen weichen kann. Die auf dem Smartphone gespeicherten Sexting-Bilder bieten sich für Vergeltungsaktionen enttäuschter Ex-Partner geradezu an.
Es bringt meist nichts, Ihrem Kind Sexting zu verbieten. Sprechen Sie aber auf jeden Fall über die Gefahren und schaffen Sie Vertrauen. Falls nämlich wirklich pikante Fotos in Umlauf geraten, sollte sich Ihr Kind umgehend an Sie wenden, damit Sie schnell handeln können. Die Rechtslage verbietet die Verbreitung persönlicher Fotos an Dritte. Grundlagen dafür sind das Recht am eigenen Bild, das Urheberrecht und vor allem das Persönlichkeitsrecht. Da sich pikante Fotos in der Regel wie ein Lauffeuer verbreiten, sollten Sie dies durch eine einstweilige Verfügung schnellstmöglich unterbinden. Ein Privat-Rechtsschutz kann Sie dabei unterstützen.
Opfer haben unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn die Fotos sehr eindeutig und die Abgebildeten minderjährig sind, kann nach geltender Rechtslage sogar der Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornografie ins Spiel kommen.
Weiterleiten von Sexting-Fotos: Jugendliche über Konsequenzen aufklären
Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, welche Folgen das Verbreiten von Sexting-Fotos haben kann, auch dann, wenn sie nicht die Strippenzieher der Aktion sind, sondern erhaltene Fotos "nur" weiterschicken. Für das öffentliche Posten auf Facebook kann eine hohe Ordnungsstrafe fällig werden.
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