11. November 2014, 17:18 Uhr
Eile geboten Kreditbearbeitungsgebühren: So fordern Sie Ihr Geld zurück
Ende Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass Verbraucher Kreditbearbeitungsgebühren rückwirkend für zehn Jahre von ihrer Bank zurückfordern dürfen. Zuvor hatte das Gericht Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite für unrechtmäßig erklärt. Wenn Sie als Kreditnehmer von dieser Entscheidung betroffen sind, sollten Sie schleunigst handeln, um Ihre Erstattungsforderung vor Ablauf der Frist wirksam durchzusetzen. Meist ist hier eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
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Zehnjährige Verjährung: Frist endet Ende 2014
Die Pressestelle des BGH teilte zu dem Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren vom 29. Oktober 2014 (Az.: XI ZR 348/13; XI ZR 17/14) mit, dass die Verjährung rückwirkend für zehn Jahre gilt – und zwar auf den Tag genau für alle Kreditverträge, die zwischen dem 29. Oktober 2004 und Ende 2011 abgeschlossen wurden. Die Verjährungsfrist für die Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren endet damit mit Ablauf des Jahres 2014. Es ist also Eile geboten, um Erstattungsforderungen erfolgreich bei der jeweiligen Bank durchzusetzen. Vor allem Bankkunden, die bereits 2004 einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen sich beeilen, denn ihre Frist endet bereits vor dem 31.12.2014. Wurden beispielsweise am 1. Dezember 2004 Kreditbearbeitungsgebühren entrichtet, so verfällt nach der festgelegten Verjährungsfrist von zehn Jahren der Anspruch auf Rückerstattung taggenau am 1. Dezember 2014.
Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
Um Ihre Forderung wirksam geltend zu machen, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung – am besten schriftlich mit einer konkreten Fristsetzung für das Zahlungsziel von idealerweise sieben Tage. Versenden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Die Stiftung Warentest stellt Verbrauchern zu diesem Zweck einen Musterbrief zur Verfügung. Allerdings ist der momentane Ansturm auf die Banken wegen des BGH-Urteils vermutlich groß und es daher für die Geldinstitute schwierig, alle unrechtmäßig kassierten Kreditbearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der Frist zu erstatten. Sollte die Bank die Rückzahlung verweigern, können Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen, um die Verjährung zu stoppen. Auch den zuständigen Ombudsmann können Sie einschalten – mehr dazu erfahren Sie in der Regel auf der Homepage Ihrer Bank.
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