Kündigung per Mail: Das sind Ihre Rechte. Ein junger Mann zeigt einer jungen Frau, die vor einem Notebook sitzt, ein Blatt Papier. Antonioguillem, Fotolia

6. Oktober 2016, 13:46 Uhr

Gesetzesänderung Kündigung per Mail: Das sind Ihre Rechte

Viele Verbraucher fragen sich, ob eine Kündigung per Mail bei Verträgen möglich ist und rechtliche Wirksamkeit hat. Zum 1. Oktober 2016 hat es eine Gesetzesänderung erleichtert, einen Vertrag auf diese Weise zu kündigen. Informieren Sie sich hier über Möglichkeiten und Ausnahmen.

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Vertrag kündigen: Künftig leichter möglich

Bisher galt: Der Anbieter konnte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen, wie eine Vertragskündigung ablaufen musste: entweder in Textform oder in Schriftform. Dabei bedeutet Textform, dass der Vertrag schriftlich gekündigt werden muss, eine eigenhändige Unterschrift aber nicht nötig ist. Bei dieser Variante ist eine Kündigung per Mail also möglich. Die Schriftform verlangt dagegen die Unterschrift des Kunden. Für Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, ist künftig aber laut § 309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Textform ausreichend, sodass eine Kündigung per Mail immer möglich ist – selbst wenn der Anbieter in den AGB die Schriftform verlangt. Bedingung hierbei ist aber, dass auch der Vertrag online geschlossen wurde.

RechtsschutzWann die Kündigung per Mail nicht möglich ist

Auch weiterhin gilt aber: Bestimmte Vertragstypen müssen immer schriftlich gekündigt werden. Das gilt zum Beispiel laut § 623 BGB für den Arbeitsvertrag oder laut § 568 BGB für den Mietvertrag. Hier verlangt der Gesetzgeber ausdrücklich die Schriftform. Wer einen solchen Vertrag kündigen möchte, sollte also auch weiterhin ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift verwenden. Dasselbe gilt auch für alle vor dem 1. Oktober 2016 geschlossenen Verträge, bei denen die Schriftform verlangt wird. Auch notariell beurkundete Verträge können nicht per Mail gekündigt werden.

Unter bestimmten Umständen ist allerdings auch dann eine Kündigung per Mail möglich: Sie müssen dafür jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Dieses Verfahren ist allerdings etwas kompliziert und erfordert auf beiden Seiten einen Signaturschlüssel, eine PIN-Nummer und ein Kartenlesegerät.

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