Lehrer-Beleidigung im Internet: Schülerin verurteilt. Ein junges Mädchen sitzt vor einem Laptop und stützt ihre Stirn auf einer Hand. Antonioguillem, Fotolia

8. Juni 2016, 13:40 Uhr

Facebook-Post Lehrer-Belei­di­gung im Internet: Schülerin verurteilt

Weil ihr Lehrer eine Beleidigung im Internet hinnehmen musste, wurde eine 14-jährige Schülerin zu Sozialstunden verurteilt. Sie hatte den Lehrer heimlich fotografiert und das Bild mit einem beleidigenden Kommentar auf Facebook veröffentlicht.

Wir unterstützen Sie, wenn es zum Rechtsstreit kommt. >>

Beleidigung auf Facebook: Eine 14-jährige Schülerin aus Düsseldorf hatte im Herbst 2015 ein heimlich im Unterricht aufgenommenes Bild ihres Lehrers auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht und mit dem Kommentar "Behinderter Lehrer ever" versehen. Der 64-jährige Pädagoge hatte die Beleidigung im Internet nicht selbst entdeckt, sondern war von einem anderen Schüler darauf aufmerksam gemacht worden. Der Lehrer war über die Beleidigung auf Facebook so verärgert, dass er Strafanzeige gegen seine Schülerin erstattete.

RechtsschutzDas Mädchen gestand die Tat vor Gericht ein und äußerte Reue. Mit der Beleidigung im Internet habe sie sich an dem Lehrer rächen wollen, weil dieser für die Homepage der Schule Fotos von den Schülern gemacht habe. Es habe ihr nicht gefallen, auf diesen Fotos abgebildet zu sein. Die Schülerin wurde für ihren Facebook-Post zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Diese könnten zum Beispiel in einer Suppenküche oder auf dem Friedhof abgeleistet werden, so die Richter. Da die Schülerin erst 14 Jahre alt und nicht vorbestraft war, fiel der Umfang des Urteils relativ gering aus. Das Gericht merkte aber auch an, dass man seinem Ärger anders Ausdruck verleihen könne als mit einer Beleidigung auf Facebook. Da auch die Freunde der Freunde des Mädchens das Bild auf Facebook sehen konnten, habe es eine relativ große Gruppe erreicht.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.