28. April 2016, 13:08 Uhr
Schutz für Jungtiere Leinenzwang: Die Regeln in der Brut- und Setzzeit
Die Brut- und Setzzeit erstreckt sich vom Frühjahr bis zum Frühsommer und bezeichnet die Zeit, in der Wildtiere brüten und ihre Jungen zur Welt bringen. In vielen Regionen Deutschlands gelten dann besondere Regelungen in der freien Landschaft. Der Leinenzwang für Hunde ist eine der zentralen Vorschriften.
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Brut- und Setzzeit: Was bedeutet das genau?
Den Begriff "Setzzeit" verwenden Jäger für den Zeitraum, in dem junge Wildtiere geboren werden. Dieser deckt sich weitgehend mit dem Zeitraum, in dem auch Vögel in der Natur brüten. Die Brut- und Setzzeit beginnt je nach Region im März oder April und endet im Juli. In Niedersachsen beispielsweise dauert sie jedes Jahr vom 1. April bis zum 15. Juli, in Bremen beginnt sie schon am 15. März. Niedersachsen und Bremen sind die einzigen Bundesländer, in denen während dieser sensiblen Zeit ein grundsätzlicher Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft herrscht. In den anderen deutschen Bundesländern sind die Regelungen zum Leinenzwang je nach Kommune unterschiedlich.
Der Grund für die Leinenpflicht ist, dass der Jagdtrieb der Hunde eine große Gefahr für die neugeborenen Jungtiere darstellen kann. Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) bestimmt außerdem, dass Elterntiere während der Brut- und Setzzeit grundsätzlich nicht gejagt werden dürfen.
Leinenzwang: Das sollten Hundehalter in der Brut- und Setzzeit beachten
Wenn Sie mit Ihrem Hund gern in der freien Natur spazieren gehen und ihn dort auch ohne Leine laufen lassen, sollten Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über die speziellen Regelungen in der Brut- und Setzzeit informieren. Oft ist Hundehaltern unklar, wo genau der Leinenzwang gilt – schließlich gehen gerade in ländlichen Gegenden Wohngebiete und freie Natur oft direkt ineinander über. Auch hier kann es örtlich unterschiedliche Regelungen geben: Befinden sich innerorts beispielsweise größere Gewässer oder gar Naturschutzgebiete, kann auch dort ein Leinenzwang gelten. Waldflächen sind grundsätzlich als freie Landschaft anzusehen, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium klarstellt – dort müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit also angeleint werden. Auch auf Feld- und Waldwegen, die meist nicht öffentlich gewidmet sind, gilt der Leinenzwang.
Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht in dieser Zeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, vor allem dann, wenn Ihr nicht angeleinter Hund Wildtiere jagt und diese zu Schaden kommen. Sie sollten sich daher im Frühjahr und Frühsommer grundsätzlich besonders vorsichtig verhalten und Ihren Hund in freier Natur im Zweifelsfall lieber anleinen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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