Mehrwertsteuersenkung: Was Verbraucher wissen müssen © iStock.com/witsarut sakorn

16. März 2023, 10:04 Uhr

Durchatmen Mehr­wert­steu­er­sen­kung: Was Ver­brau­cher wissen müssen

Aufgrund der Energiekrise hat die Bundesregierung eine Mehrwertsteuersenkung für Gas und andere Heizstoffe beschlossen. Wie schon vorübergehend während der Corona-Pandemie sollen dadurch vor allem die Verbraucher entlastet werden. Was genau eine Mehrwertsteuersenkung bedeutet und welche Verbraucherrechte du daraus ableiten kannst, erfährst du hier.

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Für welchen Zeitraum gilt die Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf Gas?

Die Kostensteigerungen für Gas- und Stromkunden im Zuge der Energiekrise veranlasste die Bundesregierung 2022, die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent zu reduzieren. Energie fällt als Ware somit unter den vergünstigten Steuersatz, denen auch Produkte des alltäglichen Bedarfs unterliegen.

Die Mehrwertsteuersenkung gilt übrigens auch für Kunden von Fernwärme und Flüssiggas, nicht aber für Heizölkunden oder Kunden, die mit Holzpellets heizen (Stand: März 2023). Die Energieversorger wurden dazu angehalten, die Steuersenkung an ihre Kunden weiterzugeben.

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas, Fernwärme und Flüssiggas wurde Ende 2022 beschlossen und gilt rückwirkend seit dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024.

Das bedeutet die Mehr­wert­steu­er­sen­kung für Verbraucher

Die Mehrwertsteuer (auch: Umsatzsteuer) wird grundsätzlich auf den Nettopreis eines Produkts oder einer Dienstleistung aufgeschlagen und ist dadurch von den Verbrauchern zu zahlen. Unternehmen, die ihre Produkte an Endverbraucher verkaufen, reichen – vereinfach gesagt – die Einnahmen, die sie durch die erhobene Mehrwertsteuer haben, an den Staat weiter.

Alle Waren und Dienstleistungen sind hierbei in zwei Mehrwertsteuergruppen eingeteilt: Zum einen gibt es den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und zum anderen den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Waren mit ermäßigtem Steuersatz sind also vergleichsweise günstiger im Endpreis. Hierzu zählen beispielsweise Waren des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, Tickets für Personennahverkehr oder Bücher.

Die Idee hinter einer Mehrwertsteuersenkung ist, dass jeder davon profitiert, der die Mehrwertsteuer zahlen muss – also in der Regel die Verbraucher. So wurde beispielsweise auch im Zuge der Coronakrise der Mehrwertsteuersatz für einige Zeit von 19 auf 16 Prozent heruntergesetzt, um die Verbraucher zu entlasten und den Konsum anzukurbeln. Während die Mehrwertsteuersenkung bei Alltagseinkäufen oft nur ein paar Cent ausmacht, kann sie bei größeren Ausgaben – etwa bei der Heizkostenrechnung – deutlich spürbar sein.

Entscheidend für den Mehrwertsteuersatz ist immer das Datum der Leistungserbringung beziehungsweise der Liefertermin.

Händler müssen Steu­er­sen­kung nicht an Ver­brau­cher weitergeben

Was viele jedoch nicht wissen: Händler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den reduzierten Steuersatz an ihre Kunden weiterzureichen. Sie können ihre Preise auch nach einer Mehrwertsteuersenkung so lassen wie zuvor und verdienen dementsprechend mehr an dem verkauften Produkt oder an der vereinbarten Dienstleistung. Du kannst als Verbraucher bei einer Mehrwertsteuersenkung also nicht grundsätzlich darauf bestehen, weniger für ein Produkt zu zahlen, auch wenn dies eigentlich der Grundgedanke dahinter ist.

Trotzdem solltest du stets einen genauen Blick auf die Rechnung werfen, denn auch wenn der Händler die Preise nicht senkt, muss er den korrekten Mehrwertsteuersatz ausweisen. Hast du eine Rechnung mit falschem Mehrwertsteuersatz erhalten, reklamiere sie umgehend und verlange eine korrigierte Version.

Gut zu wissen: Kunden dürfen Rechnungen nicht eigenmächtig kürzen, selbst wenn fälschlicherweise 19 Prozent Mehrwertsteuer angesetzt wurden. Rein rechnerisch zahlst du damit dann nämlich zu wenig und gerätst rechtlich gesehen in Zahlungsverzug.

Hier findest du weitere Infos rund um das Thema Energiekrise und Verbraucherrechte. >>

Wo spielt eine Mehr­wert­steu­er­sen­kung keine Rolle?

Auf bestimmte – oft nicht gerade geringe – Ausgaben hat eine Mehrwertsteuersenkung keinen Einfluss. Die Miete wird durch eine Mehrwertsteuersenkung leider nicht günstiger, da sie nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Auch Versicherungsbeiträge bleiben bei einer Steuersenkung wie sie sind, denn darauf wird ebenfalls keine Mehrwertsteuer erhoben.

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