23. März 2015, 14:56 Uhr
Widerspruch möglich Negativer Schufa-Eintrag: Drohung nicht immer zulässig
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt: Unternehmen dürfen nicht ohne Weiteres mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen. Die Richter schützen mit dieser Entscheidung Verbraucher, die sich durch die formulierte Drohung so eingeschüchtert fühlen können, dass sie die Rechnung bezahlen, obwohl sie gar nicht einverstanden sind beziehungsweise diese nicht für berechtigt halten.
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Im konkreten Fall ging es um den Telefonanbieter Vodafone, der Kunden bei Mahnungen mit negativen Schufa-Einträgen unter Druck gesetzt hatte. Ist noch kein Mahn- oder Gerichtsverfahren gelaufen und der Kunde steht nur im Rückstand mit der Zahlung, dürfen Unternehmen in der Regel noch nicht einfach Daten an die Schufa übermitteln.
Dann darf ein Gläubiger Schuldner der Schufa melden
Bei einer nicht bezahlten Rechnung dürfen Gläubiger die Schufa nur dann informieren, wenn der Schuldner vorab mindestens zwei Mahnungen erhalten hat. Auch müssen Schuldner rechtzeitig über den drohenden negativen Eintrag bei der Wirtschaftsauskunftei informiert werden. Ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt für Verbraucher: Hat der Schuldner die Forderung bestritten, ist ein Schufa-Eintrag vorerst nicht rechtens. Dies war auch ein wichtiger Punkt in der aktuellen BGH-Entscheidung. Bis die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich geklärt ist, können Verbraucher den Schufa-Eintrag recht einfach abwenden.
Schuldner können Schufa-Eintrag einfach bestreiten
Wer mit den von einem Unternehmen aufgestellten Forderungen – zum Beispiel einer nachweislich zu hohen Handyrechnung – nicht einverstanden ist, kann der Rechnung oder Mahnung einfach widersprechen. Eine schriftliche Mitteilung an den Gläubiger genügt hier. Tipp: Das Schreiben sollte immer als Einschreiben verschickt werden. Rechtsexperten raten dazu, dem Gläubiger infolge dieses Schrittes auch immer zu erklären, dass man der Weitergabe von Daten an die Schufa ebenfalls widerspreche. Der Widerspruch ist dann so lange aktiv, bis die Gegenseite ihre Forderung in einem Gerichtsverfahren durchsetzt. In diesem Fall kann ein Privat-Rechtsschutz Verbrauchern helfen.
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