4. Januar 2021, 10:30 Uhr
Darf ich eigentlich? Neue Regeln und Gesetze: Das ändert sich 2021
Neues Jahr, neue Regelungen: Zum Jahreswechsel sind zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Einige davon dürften direkte Auswirkungen auf dein Leben oder dein Portemonnaie haben. Was ändert sich 2021 in Deutschland? Hier findest du einen Überblick über wichtige gesetzliche Änderungen im neuen Jahr.
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Finanzen
Mindestlohn steigt: Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde. Am 1. Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro. Für Minijobber kann das bedeuten, dass sie ihre monatliche Arbeitszeit reduzieren müssen, um unter der 450-Euro-Grenze zu bleiben. Die bleibt nämlich unverändert bestehen.
Höhere Grundsicherung: Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II (ALG II, besser bekannt als Hartz IV) wurde zum Jahreswechsel erhöht. Seit dem 1. Januar gelten folgende monatlichen Sätze:
- 446 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
- 401 Euro für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft
- 357 Euro für 18- bis 24-jährige Kinder im Haushalt der Eltern und ohne Zustimmung des Amtes ausgezogene Kinder unter 25 Jahren
- 373 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 309 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren
- 283 Euro für Kinder unter 6 Jahren
Grundrente kommt: Senioren, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber trotzdem nur auf eine kleine Rente kommen, erhalten ab 2021 einen Zuschlag auf ihre monatliche Auszahlung. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar, doch aufgrund des anfallenden Verwaltungsaufwands wird die tatsächliche Auszahlung voraussichtlich erst in einigen Monaten erfolgen. Ausführliche Informationen zur Grundrente findest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Mehr Kindergeld und Kinderzuschlag: Auch Familien können sich über mehr Geld vom Staat freuen. Das Kindergeld steigt 2021 um 15 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es nun jeweils 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Analog steigt auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen: maximal 205 Euro pro Monat sind möglich.
Höherer Kindesunterhalt: Unterhaltspflichtige Elternteile müssen seit Jahresbeginn mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Seit Jahresbeginn gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Wie viel Unterhalt fällig wird, kannst du schnell und unkompliziert mit dem Streitlotse-Unterhaltsrechner ermitteln.
Steuern
Mehrwertsteuer wird wieder angehoben: Die Corona-bedingte Mehrwertsteuersenkung endete mit dem Jahreswechsel. 2021 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent für Waren und Leistungen der Grundversorgung, etwa Grundnahrungsmittel und Zeitungen.
Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Einem Großteil der Arbeitnehmer bleibt 2021 mehr von ihrem Bruttogehalt. Nach langen Diskussionen wird der Solidaritätszuschlag bei einem Jahresbruttoeinkommen bis 73.000 Euro (bzw. 151.000 Euro bei Ehepaaren) komplett abgeschafft. Wer über dieser Einkommensgrenze liegt, zahlt den Zuschlag nur noch anteilig. Erst ab einem Jahresbrutto über 109.000 Euro (bzw. 221.000 Euro) wird der volle Soli abgezogen.
Vorübergehende Homeoffice-Pauschale: Wer von zu Hause statt im Büro arbeitet, kann dies bei der Steuererklärung für die Jahre 2020 und 2021 geltend machen, auch wenn er kein separates Arbeitszimmer besitzt. Arbeitnehmer dürfen pro Arbeitstag am heimischen Schreib- oder Küchentisch 5 Euro abziehen, maximal jedoch 600 Euro, also 120 Homeoffice-Tage. Die Homeoffice-Pauschale wird allerdings zu den Werbungskosten gezählt und nicht zusätzlich gewährt. Das bedeutet, dass nur diejenigen von der aktuellen Gesetzesänderung profitieren, die auf Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro kommen.
Höhere Freibeträge: 2021 steigen diverse Freibeträge und sorgen damit für steuerliche Vorteile. Am wichtigsten: Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.744 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Grenze bleiben Einkommen steuerfrei. Entsprechend verschieben sich auch die Grenzwerte für den Einkommensteuertarif höherer Gehälter. Der Spitzensteuersatz wird 2021 ab einem Steuerbrutto von 57.919 Euro fällig.
Der Kinderfreibetrag steigt auf insgesamt 8.388 Euro je Kind (4.194 Euro pro Elternteil).
Auto und Verkehr
Benzin und Diesel werden teurer: Die Bundesregierung hat im Herbst 2020 Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEGH) beschlossen und einen sogenannten CO2-Preis festgeschrieben. Diese Abgabe auf fossile Brenn- und Treibstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl geben Händler an die Verbraucher weiter. Für Autofahrer bedeutet das einen Aufschlag von 7 bis 8 Cent pro Liter Sprit. Im Gegenzug soll die Pendlerpauschale sinken.
Härtere Strafen für Gaffer: Die Strafen für Gaffer werden nochmals verschärft. Ab 2021 ist auch das Filmen und Fotografieren von Toten eine Straftat und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Zuvor galt dies nur für das Filmen und Fotografieren von Verletzten.
Änderungen bei der Kfz-Steuer: Bei der Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen wird künftig der Schadstoffausstoß herangezogen. Für Spritschlucker kann es dadurch teurer werden als bei der vorherigen Berechnungsmethode. Bei besonders geringem CO2-Ausstoß ist hingegen ein Steuerabschlag möglich. Auf vor 2021 zugelassene Autos hat die Gesetzesänderung keine Auswirkung.
Neue Abgasnormen für Pkw und Motorräder: Neu zugelassene Pkw müssen seit Jahresbeginn die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen.
Motorräder müssen bei der Erstzulassung die Euro-5-Norm erfüllen. Für Motorräder gelten jedoch Ausnahmeregelungen, da aufgrund der Corona-Pandemie weniger Fahrzeuge verkauft wurden als ursprünglich angenommen. Deshalb können Hersteller für 2020 produzierte Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 eine Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Für Privatpersonen besteht diese Möglichkeit nicht. Wenn du 2020 ein Euro-4-Motorrad gekauft, aber noch nicht zugelassen hast, kann das 2021 problematisch werden.
Gesundheit
Digitale Krankmeldung an die Krankenkasse: Wer krankgeschrieben wird, muss ab sofort nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber verschicken. Die Meldung an die Krankenkassen erfolgt seit Jahresbeginn elektronisch durch die Arztpraxis. Ab 2022 soll der gelbe Schein dann auch an den Arbeitgeber digital übermittelt werden.
Längere Frist für Heilmittelverordnungen: Patienten haben ab 2021 vier Wochen Zeit, Rezepte für Heilmittel wie Logopädie, Physio- oder Ergotherapie einzulösen. Bislang musste eine solche Behandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen oder zumindest vereinbart werden.
Strengere Regeln für Ultraschall bei Ungeborenen: Aufgrund einer neuen Verordnung im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind nur noch medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen von Ungeborenen im Mutterleib erlaubt. Mit dieser Gesetzesänderung ist das sogenannte Babykino ab 2021 verboten.
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