4. April 2016, 10:26 Uhr
Neue Gesetze Neuerungen ab 1. April 2016: Infos für Verbraucher
Seit dem 1. April 2016 gelten in Deutschland einige neue Gesetze und Regelungen, die Verbraucher betreffen. Lesen Sie, was sich zum Beispiel bei den Telefongebühren im Ausland ändert und welche Möglichkeiten Sie künftig bei Streitigkeiten mit Unternehmen haben.
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Neu seit 1. April: Schlichtungsstellen für Verbraucher
Seit 1. April 2016 gilt in Deutschland das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Im Zuge dessen entsteht ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen: Bei Streitigkeiten mit Unternehmen können sich Verbraucher künftig an die unabhängigen und neutralen Schlichter wenden und so ihr Recht besser durchsetzen. Zentrale Anlaufstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl. Branchenspezifische Schlichtungsstellen gibt es daneben aber auch.
Verbraucher sparen beim Telefonieren im Ausland
Das Telefonieren und die mobile Internetnutzung im europäischen Ausland wird für viele Verbraucher günstiger. Künftig wird die Höhe der Roaming-Gebühren durch EU-Vorschriften begrenzt. Die Anbieter dürfen dann auf den nationalen Tarif bei Telefongesprächen nur noch höchstens 5 Cent pro Minute aufschlagen. Gleiches gilt für ein Megabyte beim Surfen im Internet. SMS dürfen maximal 2 Cent mehr kosten. Die neuen Vorgaben gelten allerdings nicht ab dem 1. April, sondern erst ab dem 30. April 2016.
Energie und Einbruchschutz: KfW ändert Förderbedingungen
Seit 1. April gibt es einen neuen Standard, der die Energieeffizienz von Gebäuden bezeichnet: das "Effizienzhaus 40 Plus". Daneben fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiter Neubauten, die den Standards Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 entsprechen, der Förderhöchstbetrag für Bauherren steigt von 50.000 auf 100.000 Euro. Auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz an Wohnhäusern stellt die KfW ab 1. April zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
Kostenpflichtige Plastiktüten: Start verschiebt sich
Mit dem Startdatum 1. April 2016 war auch eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handelsverbands HDE angekündigt worden, wonach künftig rund 60 Prozent aller Plastiktüten in deutschen Geschäften kostenpflichtig sein sollten. Diese stützt sich auf eine EU-Richtlinie, die den Verbrauch von Plastiktüten aus Umweltschutzgründen bis 2025 deutlich reduzieren soll. Die Verpflichtung tritt nun aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, da noch letzte Punkte zwischen Bundesumweltministerium und Einzelhandel zu klären sind.
Wie geplant zum 1. April in Kraft getreten ist aber eine Neuerung im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz: E-Zigaretten und Shishas dürfen jetzt nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden.
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