2. Oktober 2017, 14:16 Uhr
Neue Gesetze Oktober 2017: Neue Regelungen für Verbraucher
Im Oktober 2017 gibt es einige neue Regelungen für Verbraucher. So tritt das Gesetz zur Ehe für alle in Kraft und Krankenhäuser erhalten mehr Rechte bei der Betreuung von Patienten über die Entlassung hinaus.
In allen Lebenslagen rechtlich gut abgesichert. >>
Ehe für alle ist nun möglich
Durch eine Gesetzesänderung in § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können seit dem 1. Oktober 2017 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Nach der Abstimmung im Bundestag, die im Juni stattgefunden hat, ist die entsprechende Gesetzesänderung nun wirksam. Eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben bestehen, können aber auch in eine Ehe umgewandelt werden. Neu ist vor allem das Adoptionsrecht: Nun können auch verheiratete homosexuelle Paare direkt gemeinsam ein Kind adoptieren.
Bessere Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt
Ebenfalls seit dem 1. Oktober 2017 haben Krankenhäuser mehr Befugnisse, wenn sie Patienten entlassen: Für bis zu sieben Tage können sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie eine häusliche Krankenpflege verordnen. Dadurch sollen stationäre und ambulante Behandlung besser miteinander verbunden werden.
Neue Regelungen für Drohnen
Die Drohnen-Verordnung gilt zum großen Teil bereits seit April 2017. Zum 1. Oktober sind allerdings zwei neue Regelungen in Kraft getreten, die auch für Modellflugzeuge gelten:
- Alle Drohnen ab 250 Gramm Gewicht müssen nun mit Namen und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein. Das muss über feuerfeste Plaketten oder Aluminiumaufkleber erfolgen.
- Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht dürfen nur mit einem Kenntnisnachweis geflogen werden. Das kann eine Pilotenlizenz sein, aber auch der Beleg einer Einweisung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder einen Luftsportverein.
Kriminalität in sozialen Netzwerken wird besser bekämpft
Mit dem 1. Oktober 2017 sollen strafbare Inhalte schneller aus sozialen Netzwerken gelöscht werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nimmt die Betreiber solcher Plattformen stärker in die Pflicht: Sie sollen dafür sorgen, dass Hasskommentare, Fake News und ähnliche Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden. Innerhalb von 24 Stunden sollen sie gelöscht oder gesperrt werden. Bei komplexen Fällen sind längere Fristen möglich.
Feiertag am 31. Oktober 2017
Außerdem dürfen sich Arbeitnehmer in ganz Deutschland im Oktober über einen zusätzlichen Feiertag freuen: Zum Jubiläum der Reformation ist einmalig der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ein Feiertag in allen Bundesländern. Sonst ist das nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Fall.
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