Familie mit Reisegepäck am Flughafen schauen auf einen Laptop michaeljung, Fotolia

3. August 2015, 13:08 Uhr

EuGH-Urteil wird umgesetzt Online-Buchung: BGH stärkt Verbraucherrechte

Bei der Online-Buchung von Flügen dürften auf Verbraucher künftig keine bösen Überraschungen mehr warten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in deutsches Recht umgewandelt, wonach Airlines in Internet-Portalen von Anfang an den Endpreis für Flugangebote inklusive Steuern und Gebühren anzeigen müssen.

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Viele kennen es: Man findet im Internet einen scheinbar günstigen Flug doch der wird im Laufe der Online-Buchung mit jedem Klick teurer. Gebühren hier, Steuern da und schon hat der Endpreis nichts mehr mit den anfangs angezeigten Zahlen zu tun. Verbrauchern wird der Preisvergleich zwischen den Angeboten verschiedener Airlines so erheblich erschwert. Mit der fehlenden Übersichtlichkeit begründen auch die Richter in Karlsruhe das aktuelle BGH-Urteil (AZ I ZR 29/12). Fluggesellschaften müssen künftig den endgültigen Preis von Anfang an und bei allen Flügen anzeigen, damit Verbraucher eine informationsgeleitete Entscheidung treffen können.

Geklagt hatte ursprünglich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In dem Fall ging es um nicht sofort ersichtliche Flugpreise bei der Fluggesellschaft Air Berlin. Karlsruhe hatte die Klärung zunächst an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht. Dieser entschied im Januar, dass Airlines künftig sofort den Flugpreis inklusive Steuern, Zuschlägen und Gebühren in ihrem Online-Buchungssystem anzeigen müssen. Mit dem BGH-Urteil wurde das EU-Recht nun auch in Deutschland umgesetzt. Wer jetzt einen Flug bucht, hat es bereits leichter: Laut vzbv haben die meisten Airlines die Darstellung ihrer Preise im Internet inzwischen verbraucherfreundlicher gestaltet.

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