9. März 2020, 9:56 Uhr
Darf ich eigentlich? Konzertkarten verkaufen: Legal oder tatsächlich verboten?
Die Tickets hast du schon Monate im Voraus gekauft. Aber jetzt ist dir was dazwischen gekommen, und du kannst nicht zum Konzert deiner Lieblingsband gehen. Aber darfst du dann deine Konzertkarten einfach so weiterverkaufen? Auf der Seite des Tickethändlers steht womöglich sogar, dass das verboten ist. Und was, wenn dein Name auf dem Ticket steht?
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"Weiterverkauf verboten" – was ist dran?
Auf den Tickets für Konzerte oder Sportveranstaltungen steht manchmal, dass der Weiterverkauf der Eintrittskarte verboten ist. Auch in den Geschäftsbedingungen von Ticketportalen gibt es öfter solche Hinweise.
Doch keine Sorge: Wenn du eine Konzertkarte privat verkaufen willst, weil du zum Aufführungstermin verhindert bist, ist das völlig legal. Gegenüber Privatkäufern sind anderslautende Klauseln unzulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 entschied (AZ I ZR 74/06). In der Regel können Eintrittskarten nicht zurückgegeben werden. Deshalb ist ein Weiterverkauf oft die einzige Option, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Rechtlich spricht also nichts dagegen, Tickets weiterzuverkaufen – solange du damit nicht Gewinn machen willst.
Gewerblicher Weiterverkauf nicht rechtmäßig
Konzerte von beliebten Künstlern und wichtige Fußballspiele sind oft rasend schnell ausverkauft. Je begehrter die Tickets, desto höher die Preise, die manche Fans zu zahlen bereit sind. Der Ticket-Schwarzmarkt ist zwar ein lukratives Geschäft, aber illegal. Denn den gewerblichen Weiterverkauf von Tickets mit sogenannter Gewinnerzielungsabsicht dürfen Veranstalter und Tickethändler tatsächlich untersagen und auch rechtlich dagegen vorgehen. Wer also massenhaft Tickets für eine Veranstaltung kauft, nur um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, verstößt in der Regel gegen Geschäftsbedingungen und muss mit Konsequenzen rechnen.
Wann werde ich zum Schwarzhändler?
Das Problem dabei ist, dass eine klare Grenze zwischen privatem und gewerblichen Verkauf oft schwer zu ziehen ist. Wenn du ein einzelnes Ticket zum Originalpreis weiterverkaufst, dann ist die Sache klar: Das ist ein Privatverkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Aber wie sieht es bei diesem Beispiel aus: Du hast für dich und einige Angehörige mehrere Karten besorgt. Doch keiner wird das längst ausverkaufte Konzert besuchen, weil ein Trauerfall in der Familie dazwischen gekommen ist. Da es aus offiziellen Quellen keine Tickets mehr gibt, sind deine Exemplare natürlich sehr begehrt. Also bietest du sie zu einem etwas höheren als den ursprünglichen Preis an. Ist das noch legal? Es könnte jedenfalls leicht der Eindruck entstehen, dass du dich mit dem Deal bereichern willst. Vor allem, wenn du wiederholt Tickets zum Verkauf anbietest. Womöglich stehst du deshalb schnell als gewerblicher Verkäufer da und dir droht Ärger.
Veranstalter dürfen dir dann unter Umständen weitere Ticketkäufe verweigern. Das entschied das Landgericht Mainz im Fall eines Mannes, der seine Dauerkarte für einen Fußballbundesligisten auf einer Online-Auktionsplattform angeboten hatte (AZ 3 S 220/06).
Darf ich einen höheren Preis nehmen?
Ja, denn es ist nicht grundsätzlich verboten, dass du eine Konzertkarte für mehr Geld verkaufst, als du selbst dafür gezahlt hast. Sogar wenn du den zehnfachen Preis für ein Ticket verlangst, fällt das nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Köln (OLGE 93, 193, 194f) nicht unter Wucher. Denn für Wucher müsstest du eine Zwangslage ausnutzen (§ 138 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Doch im Normalfall ist niemand gezwungen, zu einem Konzert zu gehen. Es ist vielmehr die freie Entscheidung des Käufers, wie viel ihm deine Karte für das Konzert von Rammstein oder Helene Fischer wert ist.
Teilweise versuchen Veranstalter überhöhte Schwarzmarktpreise zu verhindern, indem sie Obergrenzen für den Weiterverkaufspreis setzen – meist 15 Prozent über dem Originalwert. Oder sie untersagen sogar den Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten. Ob solche Klauseln legal sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Das Landgericht Hamburg hat 2014 eine solche Klausel bei Eintrittskarten für ein Konzert von Helene Fischer als rechtens bewertet (AZ 327 O 251/14).
Was gilt bei personalisierten Tickets?
Um den Schwarzhandel einzudämmen, gibt es für begehrte Veranstaltungen oft personalisierte Konzertkarten. Und zwar in zwei Varianten:
- Käuferpersonalisierung: Dabei ist der Name des Käufers auf der Eintrittskarte aufgedruckt. Buchst du Karten für Freunde mit, steht auf jeder Karte dein Name. Deine Begleiter können das Konzert deshalb nur mit dir zusammen besuchen.
- Besucherpersonalisierung: Hier steht auf jedem Ticket der Name des jeweiligen Besuchers auf dem Ticket. Die Namen deiner Begleiter musst du meist direkt bei der Buchung in ein Formular eintragen.
Deshalb muss bei der Besucherpersonalisierung jeder Besucher beim Einlass nicht nur sein Ticket, sondern auch seinen Personalausweis vorlegen. Bei der Käuferpersonalisierung werden Ausweiskontrollen oft nur stichpunktartig vorgenommen. Willst du ein personalisiertes Ticket weiterverkaufen, musst du es umschreiben lassen.
Personalisierte Tickets umschreiben lassen
Für die Umschreibung eines personalisierten Tickets ist der ursprüngliche Käufer verantwortlich. Der Zweitbesitzer kann meist wenig ausrichten. Um Ärger zu vermeiden, wendest du dich am besten schon vor dem Weiterverkauf deines personalisierten Tickets an den Veranstalter oder das Ticketportal, bei dem du es gekauft hast. Erkläre deine Situation und frage, was bei einem privaten Weiterverkauf zu tun ist. Mitunter fallen Gebühren für das Umschreiben an. Stellt sich der Veranstalter komplett quer, solltest du dich rechtlich beraten lassen.
- Wenn du nicht zur Veranstaltung gehen kannst, darfst du deine Konzertkarten weiterverkaufen.
- Tickets nur zu kaufen, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist verboten.
- Höhere Preise als den Originalpreis zu nehmen, ist nicht gesetzlich untersagt.
- Personalisierte Tickets solltest du vor dem Verkaufen umschreiben lassen.
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