Frau liegt mit ihrer Kreditkarte in der Hand vor ihrem Laptop und lächelt. © istock.com/gradyreese

4. Juni 2020, 12:00 Uhr

Online-Shopping: Deine Rechte beim Einkaufen im Internet

Keine vollen Läden, keine Parkplatzsuche, kein langer Weg in die Stadt – Online-Shopping ist praktisch, keine Frage. Aber es hat auch seine Schattenseiten: Unsicherheiten bei der Bezahlung, kein Ausprobieren, kein direkter Kontakt zum Verkäufer. Worauf du achten solltest, damit du sicher im Netz einkaufst, und welche Rechte du hast, erfährst du auf dieser Themenseite.

Inhalt

>> Wichtige rechtliche Grundlagen beim Online-Shopping

>> Sicher einkaufen im Internet: Seriöse und unseriöse Shops erkennen

>> Wann besteht ein Kaufvertrag? Diese Pflichten hat der Händler

>> Onlinekäufe sicher bezahlen: Die Möglichkeiten im Überblick

>> Passt nicht oder gefällt nicht: Widerrufsrecht beim Online-Shopping

Wichtige recht­li­che Grund­la­gen beim Online-Shopping

Onlinekäufe sind gemäß § 312c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Fernabsatzverträge, da sie über „Fernkommunikationsmittel“, wie es im Gesetz heißt, abgeschlossen werden. Und für solche Kaufverträge gelten besondere Regeln, die sich teilweise von denen beim Einkaufen vor Ort im Geschäft unterscheiden.

 

Da Verbraucher online weniger Möglichkeiten haben, einen Artikel gründlich in Augenschein zu nehmen, haben sie beim Kauf im Netz einige besondere Rechte, die im BGB (§§ 312b ff) festgeschrieben sind. Verkäufer müssen zudem bestimmte Informationsplichten erfüllen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen dem Kauf im Geschäft und einer Bestellung im Online-Shop. Beim Online-Shopping hast du nach § 356 BGB grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sprich: du kannst die Ware zurückgeben. Im Einzelhandel ist das zwar oft auch möglich, dazu verpflichtet sind die Geschäfte vor Ort jedoch nicht.

Das Widerrufsrecht gilt nicht nur beim Online-Shopping, sondern für alle Verträge, die du über das Internet abschließt. Auch einen online abgeschlossenen Kredit- oder Fitnessstudiovertrag kannst du 14 Tage lang widerrufen.

Unter Rückgaberecht wird beim Online-Shopping meist das 14-tägige Widerrufsrecht verstanden (s. o.). Das gilt allerdings bei gewerblichen Anbietern. Private Verkäufer müssen Artikel nicht zurücknehmen. Ausführliche Informationen zum Thema Rückgaberecht – sowohl online als auch im Laden – findest du auf dieser Streitlotse-Themenseite. >>

Dein Onlinekauf zieht Ärger nach sich? Wir setzen uns für dein Recht ein! >>

Sicher einkaufen im Internet: Seriöse und unseriöse Shops erkennen

Online-Shopping ist praktisch, keine Frage. Doch es hat auch ein paar Nachteile gegenüber dem Einkauf im Laden: Wenn du nicht gerade bei großen, namhaften Online-Händlern bestellst, weißt du häufig gar nicht so genau, mit wem du eigentlich Geschäfte abschließt. Aber Geld musst du dem Händler in der Regel trotzdem schon anvertrauen, bevor du die gewünschte Ware erhältst. Und wenn es Ärger mit deiner Bestellung geben sollte, kannst du nicht einfach in den Laden stiefeln, um das Problem persönlich zu klären.

Kein Wunder, dass das auch Betrüger auf den Plan ruft, die zwar Geld kassieren, aber keine oder nur minderwertige Ware ausliefern. Solche sogenannten Fake-Shops tauchen leider immer wieder auf.

Zum Schutz der Verbraucher vor Betrug im Netz müssen Online-Shops zahlreiche gesetzliche Auflagen erfüllen. Unter anderem besteht eine Informationspflicht. Für Kunden muss klar ersichtlich sein, mit wem sie es zu tun haben und zu welchen Bedingungen sie einkaufen.

Fake-Shops: Schutz vor Betrug mit Thermomix und Co. Ein Frau hält eine Geldkarte in der einen Hand und tippt mit der anderen Hand auf einem schwarzen Laptop.

Betrug mit Thermomix und Co.
Wie die Betrugsmasche funktioniert und wie du dich davor schützt, liest du hier >>

Online-Händler müssen schon vor dem Absenden einer Bestellung folgende Informationen bereitstellen:

  • Gesamt­preis inklusive aller Steuern und Abgaben (falls nicht möglich: die Art der Preisberechnung)
  • zusätz­lich anfal­len­de Liefer-, Versand- oder Fracht­kos­ten, sofern diese im Voraus fest­ste­hen. Ansonsten: Hinweis, dass diese Kosten anfallen können.
  • wesent­li­che Eigen­schaf­ten der ange­bo­te­nen Ware oder Dienstleistungen
  • ver­bind­li­che Lie­fer­frist: Zeit­span­nen wie „lieferbar in 3 bis 5 Tagen“ sind zulässig, da eine Höchst­frist angegeben ist. Unver­bind­li­che Angaben wie „demnächst verfügbar“ oder „in der Regel lieferbar in […]“ sind hingegen nicht rechtens.
  • Hinweis auf das Bestehen eines gesetz­li­chen Män­gel­haf­tungs­rechts
  • Angaben zur Identität des Anbieters

Gut zu wissen: Für Kunden muss leicht ersichtlich sein, wer hinter einem Shop steht. Deshalb dürfen diese Informationen auch nicht auf einer Unterseite versteckt werden, sondern müssen stets erreichbar sein, beispielsweise über einen Link zum Impressum am Ende jeder Seite oder den Punkt „Kontakt“ in der Navigation.

Folgende Angaben sind Pflicht für Online-Shops:

  • Fir­men­na­me
  • geo­gra­fi­sche Adresse (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse
  • Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ter bei juris­ti­schen Personen, bei­spiels­wei­se einer GmbH
  • ggf. Umsatz­steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons- und Han­dels­re­gis­ter­num­mer und das jeweilige Handelsregister

Wenn du keine genauen Angaben zum Händler findest oder andere wichtige Informationen fehlen, solltest du lieber die Finger davon lassen. Das gilt auch, wenn nur ein Postfach statt einer richtigen Adresse angegeben ist. Eine Telefonnummer ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.

Wann besteht ein Kauf­ver­trag? Diese Pflichten hat der Händler

Damit Verbraucher nicht durch einen unbedachten Klick versehentlich eine Bestellung aufgeben oder sich nach der Bestellung über horrende Versandkosten wundern, müssen Online-Shops sich an bestimmte Regeln halten:

  • Vor dem Absenden einer end­gül­ti­gen Bestel­lung müssen Kunden klar und ver­ständ­lich über alle Ver­trags­be­stand­tei­le und anfal­len­den Kosten infor­miert werden. Kosten die hier nicht genannt werden, musst du auch nicht bezahlen.
  • Der Button, mit dem du deine Bestel­lung aufgibst, muss eindeutig gekenn­zeich­net sein. Entweder mit der Beschrif­tung „zah­lungs­pflich­tig bestellen“ oder einer For­mu­lie­rung, aus der klar her­vor­geht, dass du eine Zah­lungs­ver­pflich­tung eingehst, zum Beispiel „Kaufen“. Wenn der Button nicht geset­zes­kon­form beschrif­tet ist, kommt rein rechtlich gesehen kein wirksamer Vertrag zustande. Im Streit­fall kann der Verkäufer nicht auf die Bezahlung pochen.
  • Der Verkäufer muss den Eingang einer Bestel­lung unver­züg­lich per E-Mail bestätigen.

Wann genau ein Vertrag zustande kommt, muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder an anderer Stelle auf der Website des Online-Händlers genau aufgeführt sein. Die Eingangsbestätigung bedeutet in der Regel noch keinen Vertragsabschluss. Deshalb kannst du dich bei Preisfehlern meist auch nicht auf die Bestellbestätigung berufen, um auf dem Schnäppchenpreis zu bestehen.

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Online­käu­fe sicher bezahlen: Die Mög­lich­kei­ten im Überblick

Für viele Verbraucher der größte Unsicherheitsfaktor beim Online-Shopping: das Bezahlen. Schließlich bekommt man nicht wie im Laden direkt im Gegenzug die Ware überreicht. Meist hat man die Wahl zwischen mehreren Zahlungsmethoden. Aber welche ist am sichersten?

Eine kurze Übersicht über die häufigsten Zahlungsmöglichkeiten:

  • Kauf auf Rechnung: Wenn du den Kaufpreis erst nach Erhalt der Ware überweist, ist das natürlich am sichers­ten. Aller­dings wird diese Methode ver­gleichs­wei­se selten angeboten und ist häufig Bestands­kun­den vor­be­hal­ten. Ein Recht auf Rech­nungs­kauf hast du als Kunde nicht.
  • Ein­zugs­er­mäch­ti­gung: Wenn du dem Händler bei der Bestel­lung eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erteilst, gehst du zwar in Vorkasse, trotzdem ist diese Methode relativ sicher. Denn dem Bank­ein­zug kannst du bis acht Wochen nach Abbuchung wider­spre­chen. Dann bucht deine Bank den Betrag vom Empfänger zurück auf dein Konto. Nachteil: Du musst dem Händler deine Kon­to­da­ten übermitteln.
  • Über­wei­sung: Überweist du den Kaufpreis unmit­tel­bar nach Absenden der Bestel­lung, kannst du den Betrag nicht wie bei der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung selbst zurück­ho­len. Außerdem dauert es in der Regel länger, bis die Ware bei dir ist, weil der Händler meistens den Zah­lungs­ein­gang abwartet, bevor er die Ware versendet.
  • Kre­dit­kar­te: Wenn du deine Kre­dit­kar­ten­da­ten auf der Seite eines Online-Shops eingibst, besteht immer ein gewisses Risiko, dass diese Infor­ma­tio­nen abge­grif­fen werden. Im schlimms­ten Fall gehen Betrüger mit deiner Kre­dit­kar­te shoppen. Aller­dings gilt inzwi­schen EU-weit eine soge­nann­te Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung für Kre­dit­kar­ten­zah­lun­gen in Online-Shops. Dabei muss bei­spiels­wei­se ein Zusatz­pass­wort ein­ge­ge­ben werden. Das macht das Bezahlen mit Kre­dit­kar­te sicherer, aber auch umständlicher.
  • Nachnahme: Den Kaufpreis beim Erhalt des Pakets beim Postboten zu bezahlen, ist relativ sicher, aber ver­gleichs­wei­se teuer. In der Regel fallen dafür nämlich zusätz­li­che Gebühren an. Und ein Rest­ri­si­ko bleibt: Es kann auch etwas anderes als die bestellte Ware im Paket sein. Nachteil: Relativ unprak­tisch, wenn man nicht permanent zu Hause ist.
  • Bezahl­sys­te­me: Internet-Bezahl­diens­te wie PayPal oder Klarna bieten den Vorteil, dass du deine Kon­to­da­ten nicht an jeden einzelnen Händler über­mit­teln musst. Dafür brauchst du aller­dings dort einen Account. Vorteil: Die Zahlung wird sofort aus­ge­führt, deine Bestel­lung also zügig bear­bei­tet. Oft bieten solche Systeme zusätz­lich eine gewisse Absi­che­rung für den Käufer, wenn es Probleme mit dem Händler gibt.

Für die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung und Bezahldiensten dürfen Onlinehändler keine zusätzlichen Gebühren erheben.

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Passt nicht oder gefällt nicht: Wider­rufs­recht beim Online-Shopping

Weil du Waren vor dem Kauf nicht prüfen oder anprobieren kannst, hast du beim Online-Shopping grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt deiner Bestellung darfst du online bestellte Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Damit soll Kunden das Recht eingeräumt werden, Produkte vor dem Kauf genauso testen zu können, wie es im Geschäft möglich wäre. Dabei gilt aber: Intensiver als im Laden darf zu Hause auch nicht geprüft werden.

Was, wenn die Bestellung nicht oder beschädigt ankommt?
Du freust dich auf deine neuesten Errungenschaften, doch das Paket kommt völlig ramponiert oder überhaupt nicht an? Wie du in dieser Situation richtig reagierst, erfährst du in diesen Streitlotse-Ratgebern:
Paket beschädigt: Wer haftet bei Transportschaden? >>
Paket nicht angekommen: Was können Kunden tun? >>

Streit um Gebrauchsspuren

Ärger gibt es immer wieder, wenn beim Testen Nutzungsspuren entstehen. Manche Händler verweigern in solchen Fällen die Rücknahme. Das ist allerdings nur rechtens, wenn der Käufer beim Prüfen der Ware über das Ziel hinausgeschossen ist. Das ist in § 357 Abs. 7 BGB festgelegt: Sind die Gebrauchsspuren Resultat einer Warenprüfung, muss der Käufer keinen Wertersatz leisten. Hat er den Artikel darüber hinaus benutzt, muss er für den Wertverlust aufkommen. Das bestätigen auch diese Urteile des Bundesgerichtshofs. >>

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Bestimmte Artikel sind allerdings vom Widerrufsrecht ausgenommen, auch wenn du sie online gekauft hast. Dazu zählen:

  • Maß­an­fer­ti­gun­gen für den Kunden, zum Beispiel Maßanzüge oder maß­ge­fer­tig­te Gardinen
  • ver­sie­gel­te CDs oder DVDs, sobald das Siegel geöffnet wurde
  • ver­sie­gel­te Hygie­ne­pro­duk­te, sobald das Siegel geöffnet wurde
  • ver­derb­li­che Waren
  • Ein­tritts­kar­ten für Veranstaltungen

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Onlinekauf richtig widerrufen: So gehst du vor

  1. Widerruf schrift­lich erklären: Im Idealfall liegt deiner Lieferung bereits ein vor­for­mu­lier­ter Rück­sen­de­schein bei, den du einfach ausfüllst. Ansonsten musst du selbst ein kurzes Schreiben aufsetzen, in dem du ankün­digst, von deinem Wider­rufs­recht Gebrauch zu machen. Außerdem muss rein:
  • Infos zur zurück­ge­sen­de­ten Ware
  • Bestell­num­mer
  • Bestell­da­tum und Lieferdatum
  • Widerruf der Einzugsermächtigung

Die schriftliche Widerrufserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben. Du solltest online bestellte Waren also nicht einfach kommentarlos zurücksenden.

  1. Ware sicher verpacken: Das muss nicht zwingend die Ori­gi­nal­ver­pa­ckung sein. Wichtig ist nur, dass die Ware heile und sicher ankommt.
  2. Paket zurück an den Händler senden: Wenn der Online-Shop keinen Retou­ren­schein beilegt, musst du das Paket selbst frankieren.

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