22. November 2021, 9:24 Uhr
Durchatmen Paket beschädigt: Wer haftet bei Transportschäden?
Online-Shopping ist praktisch, solange die Ware unversehrt ankommt. Doch auf dem Versandweg geht es manchmal hektisch zu. Unterwegs kann das eine oder andere Paket zerdrückt oder angerissen werden. Das kann bei empfindlichen Waren zu Kratzern oder sogar zu Scherben führen. Was kannst du tun, wenn dein Paket kaputt bei dir ankommt?
Ein Rechtsschutz hilft dir bei Ärger mit einem Online-Händler oder Paketdienstleister. >>
Paket kommt kaputt an: Annahme verweigern?
Kommt ein Paket beschädigt an, solltest du es auf keinen Fall annehmen. Denn mit der Annahme bestätigst du nicht nur die ordnungsgemäße Übergabe, sondern auch die Unversehrtheit der Sendung.
Manche Transportschäden sind aber nicht auf den ersten Blick zu erkennen und die böse Überraschung kommt erst nach dem Öffnen des Pakets. Oder das Paket wurde beim Nachbarn abgegeben.
Das Paket ist gar nicht eingetroffen? Welche Möglichkeiten du hast, liest du in unserem Streitlotse-Ratgeber „Paket nicht angekommen: Was können Kunden tun?"
Transportschäden: Wer haftet bei gewerblichen Verkäufen?
Wenn deine Bestellung Versandschäden hat, die du erst nach dem Auspacken entdeckst, mache am besten ebenfalls Fotos davon und wende dich schriftlich an den Onlinehändler. Bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf – also dem Verkauf an einen privaten Verbraucher – trägt der Verkäufer das Transportrisiko und haftet für Schäden. Er kann sich wiederum an den Paketdienstleister wenden und diesem gegenüber eigene Ansprüche geltend machen.
Manche Händler versuchen mit einer Klausel in ihren AGB, das Risiko für die Transportschäden auf ihre Kunden abzuwälzen. Das ist aber grundsätzlich unzulässig – lass dich davon also nicht verunsichern. Sollte sich der Verkäufer weigern, für den Schaden bei deiner Bestellung aufzukommen, solltest du dir juristischen Beistand suchen.
Bei beschädigten Paketen oder Waren liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor. Du hast einen Anspruch auf Widerruf oder auf Gewährleistung:
- Wenn du den online abgeschlossenen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufst – wozu du immer berechtigt bist, auch bei unbeschädigter Ware –, muss der Händler dir den Verkaufspreis voll erstatten und du musst die Ware zurückschicken.
- Wenn du die Gewährleistung in Anspruch nimmst, muss der Verkäufer den Mangel beseitigen, zum Beispiel durch eine Reparatur – oder er muss dir Ersatz liefern. Mehr zur Gewährleistung bei defekter Ware liest du hier.
Paket kaputt: Wer haftet bei Privatverkäufen?
Du hast etwas bei einer Online-Plattform für Privatverkäufer wie Vinted oder Ebay Kleinanzeigen gekauft? Hier trägt der Verkäufer nicht das Transportrisiko. Er muss nur dann haften, wenn er das Produkt offensichtlich nachlässig eingepackt hat und es dadurch zu Schäden gekommen ist.
Ist das nicht der Fall? Dann haftet zumindest bei versichertem Versand der Lieferdienst. Die Höhe der Haftungssumme ist bei DHL, Hermes und Co. jeweils unterschiedlich. Du musst allerdings in der Regel beweisen, dass der Schaden durch den Versand entstanden ist.
- Dein Paket kommt offensichtlich beschädigt an? Lehne die Annahme ab.
- Der Inhalt des Pakets hat Mängel? Kontaktiere den Onlineshop.
- Du kannst den Kauf widerrufen und bekommst dein Geld voll erstattet – oder du berufst dich auf dein Gewährleistungsrecht.
- Private Verkäufer haften nur bei eigenem Verschulden für Transportschäden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.