9. Juli 2015, 16:42 Uhr
Selfies erlaubt Panoramafreiheit bleibt bestehen: EU rettet das Urlaubs-Selfie
Das EU-Parlament hat in einem Votum zur Reform des Urheberrechts die Frage entschieden, ob die Panoramafreiheit europaweit eingeschränkt werden sollte oder nicht. Gute Nachrichten aus Straßburg für alle Urlauber: Für das Fotografieren öffentlicher Gebäude muss künftig keine Genehmigung eingeholt werden, wie es ein Ausschuss zuvor gefordert hatte. Urlaubs-Selfies vor Eiffelturm, Brandenburger Tor, Big Ben und Co. steht also nichts im Weg – unbesorgt dürfen Sie die Schnappschüsse via Facebook, Instagram und Co. an die Lieben in die Heimat schicken.
Ärger in der Urlaubszeit? Muss nicht sein! Rechtsschutz hilft. >>
Bisher ist die Panoramafreiheit in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt. Während in Ländern wie Deutschland und Großbritannien das Knipsen von Sehenswürdigkeiten bedenkenlos möglich ist, sollten Touristen bei der Verbreitung von Fotos aus dem Italien- oder Frankreich-Urlaub via Social Media schon etwas vorsichtiger sein. Um die Panoramafreiheit europaweit anzugleichen, hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments im Sinne einer Stärkung der Urheberrechte empfohlen, dass für die kommerzielle Nutzung von Fotos öffentlicher Gebäude eine Genehmigung eingeholt werden müsste.
Die Mehrheit des EU-Parlaments widersprach dieser Empfehlung. Der eigentliche Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie der Kommission, mit der das europäische Urheberrecht reformiert und erweitert werden soll, wird "Spiegel Online" zufolge für Herbst erwartet. Bis dahin können die Europäer weiterhin Selfies in sozialen Netzwerken posten und sich berühmte Bauwerke bei Wikipedia ansehen, so Europa-Abgeordnete Julia Reda.
Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und keine Urheberrechtsverletzung riskieren, sollten Sie stets im Hinterkopf behalten: Fotos für den Privatgebrauch sind grundsätzlich erlaubt, beim öffentlichen Posten von Schnappschüssen beispielsweise auf Facebook ist jedoch stets Vorsicht geboten. Übrigens: Wie es sich mit dem Veröffentlichen von Bildern dritter Personen in sozialen Netzwerken verhält, lesen Sie im Streitlotse-Ratgeber "Recht am eigenen Bild: Fotos auf Facebook, Instagram und Co.".
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.